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Chancen und Risiken von EUAII-CER Tauschgeschäften

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Die Grundlagen des CER-Tausches

In der EU sind Unternehmen und Anlagen ab einer Leistung von 20 MW Feuerungswärmeleistung und bestimmte Anlagen der Industrie verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. In der EU sind das etwa 12.000, in Deutschland etwa 2.400 Anlagen von rund 1.100 Unternehmen. Sie erhalten dazu  Emissionsberechtigungen (EUA`s = European Union Allowances), die zum Ausstoß einer bestimmten Menge CO2 berechtigen. Ein EUA ist die Berechtigung, eine Tonne CO2 ausstoßen zu dürfen.  Stößt ein Unternehmen weniger CO2 aus, kann es überschüssige Emissionsberechtigungen verkaufen. Ein Unternehmen, das mehr CO2 ausstößt, muss Emissionsberechtigungen zukaufen. In jeder Handelsperiode (2005-2007, 2008-2012, 2013-2017) werden den Unternehmen stets weniger Emissionsberechtigungen zugeteilt, als sie in der vorherigen Periode verbraucht haben. Mit dem Emissionshandel wird also die kostenlose Zuteilung von staatlich ausgegebenen Zertifikaten zum CO2-Ausstoß verknappt und der CO2-Ausstoß bekommt einen Preis. Dadurch werden Marktkräfte wirksam, die erstens Investitionen in moderne, klimaschonende Technologien anregen sollen und zweitens dafür sorgen sollen, dass Treibhausgas-Emissionen dort reduziert werden, wo dies am effektivsten ist. Um dies auch weltweit sicherzustellen, sieht das Kyoto-Protokoll einen Mechanismus vor (Clean Development Mechanism; CDM), wonach Unternehmen Emissionsreduktionen (CER Certified Emissions Reductions) nicht unbedingt in ihren eigenen Werken und Anlagen erbringen müssen. Sie können sich auch an Klimaschutzprojekten in Schwellen- und Entwicklungsländern beteiligen, die unabhängig geprüft und von dem UNFCCC, dem Klimareferat der UN, genehmigt und registriert werden. Die Investoren dieser Projekte geben CO2-Einsparzertifikate heraus, die als Certified Emission Reductions (CER) bezeichnet werden. Unternehmen können somit eingetauschte oder erworbene CER-Zertifikate) in begrenztem Umfang als Emissionsreduktionen (CERs) an den Staat zurückgeben (in Deutschland 22% der Zuteilung der 2. HP), um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. In Deutschland wird dies durch das Gesetz ZuG2012, §18 geregelt.

 

Die Preis-Situation beim CER Tausch

In Deutschland erhalten ungefähr 2.400 Emittenten mit DEHSt -Nummern zum Oktober 2008 im verpflichtenden CO2-Emissionsrechtehandel CO2-Emissionsrechte für die Handelsperiode II von  2008-2012 staatlich zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt auf Basis des geschätzten Anfalls an CO2-Emissionen in dieser Handelsperiode. Die EUA`s sind direkt oder über die europäischen Emissionsbörsen handelbar. Jeder der beteiligten Emittenten darf mit diesen Rechten handeln, tauschen und spekulieren. Er muss nur sicherstellen, dass am Ende der fünfjährigen Handelsperiode in Höhe seiner tatsächlichen CO2-Emissionen Emissionsrechte an den Staat (DEHSt) zurückgegeben worden sind.  In Deutschland dürfen die Anlagenbetreiber maximal 22% der jeweils staatlich an diese ausgegebenen EUA2 Rechte in der Periode 2008-2012  als CER-Rechte /Emissionsreduktionen an den Staat zurückgeben und müssen demnach mindestens 78% als EUA2 zurückgeben (ZuG2012, §18).Die EUA2 der Handelsperiode 2008-2012 werden derzeit im Terminhandel mit ca. 22,-- €/to gehandelt, während CER`s für ca. 17,-- €/to erhältlich sind (beides sind täglich stark schwankende Börsen- bzw. Marktpreise)*.

 

Nachfolgend eine schematische Darstellung des vom Anbieter/Tauschpartner vorgeschlagenen Geschäftsablaufes ohne Mitwirkung Emissionshändler.com :

Basisdaten: 100.000 EUA`s , Preis EUA2: 28,-- €, Preis CER: 22,-- €. Zahlung Bank 4,5€

 

Ergebnis für den Betreiber: hohes Risiko, wenig Geld (Bank steckt sich € 1,50 als Prov. ein) 

 

Aufgrund dieser Situation könnte also ein Emittent, der beispielsweise eine Zuteilung von jährlich 100.000 t CO2 erwartet (also für die fünfjährige Handelsperiode 500.000 t CO), zu einem z. B. heute vereinbarten Tauschtermin zum 15.12.2009 eine Quote von 22% seiner EUA2 (also rund eine Jahreszuteilung) in CER Zertifikate eintauschen und eine von Banken als Tauschpartner angebotene Ausgleichszahlung von 4,50 Euro je Tonnen erhalten (Rest Provision ca. € 1,50 für die Bank)  

 

Nachfolgend eine schematische Darstellung des vom Anbieter/Tauschpartner vertraglich vereinbarten Geschäftsablaufes mit Emissionshändler.com :Basisdaten: 100.000 EUA`s , Preis EUA: 28,-- €, Preis CER: 22,-- € Zahlung Bank 5,40€

 

 

 

Ergebnis für den Betreiber nach Beratung durch Emissionshändler.com: kein Risiko, mehr Geld   

 

Hauptgrund für den Preisunterschied der Zertifikate EUA2 und CER ist die nicht fristgemäße Implementierung des ITL (Internationale Transaction Log), das weltweite Registersystem zum Einbuchen von CER Zertifikaten. Weil diese CER Zertifikate in den entsprechenden Ländern dadurch nicht eingebucht werden können, finden diese nur mit Preisabschlägen ihren Weg über Banken zu den Kunden in Europa und sind deshalb zurzeit* etwa 3,50-4,50 Euro weniger wert als die EUA2 Zertifikate.   

 

CER Tausch ist keine Spekulation  

Der Tausch von EUA2 in CER ist also zurzeit für alle Anlagenbetreiber ein hochattraktives Geschäft, welches von immer mehr Unternehmen vertraglich vereinbart wird. Oftmals wird aber noch nicht verstanden, dass es sich hier nicht um Spekulationsgeschäfte (Kauf/Verkauf), sondern um ein Tauschgeschäft (Ware gegen Ware) handelt. Bei dem Tauschgeschäft wird nicht auf fallende oder steigende Werte gesetzt und von daher kann i.d.R. auch kein finanzielles Risiko eintreten. Vorausgesetzt natürlich, dass ein entsprechend ausformulierter Vertrag die Grundlage bildet, der von einem professionellen und von den Banken unabhängigen Berater entwickelt worden ist.

 

Der Mehrwert der Beratung von Emissionshändler.com 

Sinn der Beratung von Emissionshändler.com®  ist, bei einem Höchstmaß an vertraglicher Sicherheit für das Unternehmen ein Maximum an Tauscherlös von den Banken zu erhalten, ohne dass dabei das Unternehmen wesentliche interne Aufwendungen an Personal und Zeit investieren muss. Insbesondere ist der Zweck, dass dem Unternehmen sämtliche Arbeiten, die in der Kommunikation mit den verschiedenen Banken anfallen abgenommen werden, dass das Unternehmen eine fachliche Unterstützung und eine Entscheidungsvorlage bekommt, mit welcher Bank unter welchen Risikoaspekten zu welchen Konditionen ein Tauschvertrag abgeschlossen werden soll.Hierzu zählt insbesondere auch die Ansprache von Anbietern, die Auswahl geeigneter Anbieter, die Zugrundelegung eines Standardvertrages von Emissionshändler.com®, die ständige Kommunikation mit den Anbietern, die Einarbeitung der vom Unternehmen gewünschten zusätzlichen Vertragsänderungen, die Koordination von eventuellen externen Rechtsanwälten sowie die finalen Preisverhandlungen im Auftrag des Unternehmens zwecks Steigerung des Tauscherlöses 

 

Vermittlung von CER Tauschverträge auf reiner Erfolgsbasis

Emissionshändler.com als ein von Banken unabhängiges Beratungsunternehmen hat sich in dieser speziellen Thematik seit Juni 2007 auf die Seite der Betreiber gestellt und berät diese als ihr „Fachanwalt“ gegen die Interessen der Banken. Weiterhin nimmt Emissionshändler.com die Rolle eines Verhandlungsführers ein, der den Betreibern ein Maximum an gezahlten Ausgleichszahlungen sichert, zu Lasten der bis zu 20% hohen Bankenprovisionen. Auf Basis eines rein erfolgsorientierten Beratervertrages mit dem Betreiber sorgt Emissionshändler.com dafür, dass erst nach Ausschaltung der wesentlichen Vertragsrisiken diesem ein von Emissionshändler.com verhandeltes Vertragswerk vorgelegt wird, dass so gut wie keine Risiken mehr enthält. Auf Basis einer solchen Vereinbarung wird dann durch das Hochtreiben der Ausgleichszahlung zwischen zwei oder mehr Banken ein Maximum an Ertrag für den Betreiber erzielt.

 

Durch die bereits in mehr als 110 Fällen erfolgreiche verlaufene Verhandlungsführung ist Emissionshändler.com bereit, jedem Interessenten einen solchen unverbindlichen Beratervertrag zukommen zu lassen und zudem rein erfolgsorientiert zu arbeiten.  

 

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