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Die Verleihung von CER Zertifikaten gegen Geld

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Der Europäischer Emissionshandel und die EUA-Zertifikate

In der EU sind Unternehmen und Anlagen ab einer Leistung von 20 MW Feuerungswärmeleistung sowie bestimmte Anlagen der Industrie verpflichtet, am Emissionshandel teilzunehmen. In der EU sind dies etwa 12.000, in Deutschland ca. 2.400 Anlagen von rund 1.100 Unternehmen. Sie erhalten dazu von ihren jeweiligen Regierungen  Emissionsberechtigungen (EUA`s = European Union Allowances), die zum Ausstoß einer bestimmten Menge CO2 berechtigen. Ein EUA ist die Berechtigung, eine Tonne CO2 ausstoßen zu dürfen. Stößt ein Unternehmen weniger CO2 aus, kann es überschüssige Emissionsberechtigungen verkaufen. Ein Unternehmen, das mehr CO2 ausstößt, muss Emissionsberechtigungen zukaufen. In jeder Handelsperiode (2005-2007, 2008-2012, 2013-2017) werden den Unternehmen stets weniger Emissionsberechtigungen zugeteilt, als sie in der vorherigen Periode verbraucht haben. Mit dem Emissionshandel wird also die kostenlose Zuteilung von staatlich ausgegebenen Zertifikaten zum CO2-Ausstoß verknappt und CO2-Rechte bekommen einen Preis. Dadurch werden Marktkräfte wirksam, die erstens Investitionen in moderne, klimaschonende Technologien anregen und zweitens dafür sorgen sollen, dass Treibhausgas-Emissionen dort reduziert werden, wo dies am effektivsten ist.

 

Der weltweite Emissionshandel und die CER-Zertifikate

Um dies nicht nur in Europa, sondern auch weltweit sicherzustellen, sieht das Kyoto-Protokoll die Möglichkeit von CDM vor (Clean Development Mechanism), wonach Unternehmen CO2-Einsparungen nicht nur in ihren eigenen Werken und Anlagen erbringen müssen, sondern sich auch an Klimaschutzprojekten in Schwellen- und Entwicklungsländern beteiligen können. Die unabhängig geprüften und von dem UNFCCC, dem Klimareferat der UN, genehmigten und registrierten Projekte erbringen somit Emissionsreduktionen, sogenannte Certified Emission Reductions (CER-Zertifikate), die man ebenso wie EUA-Zertifikate käuflich erwerben kann. Mit diesen CER-Zertifikaten kann man dann in Europa seine gesetzlichen Abgabeverpflichtungen gegenüber den staatlichen Behörden erfüllen. Hierbei entspricht ein CER-Zertifikat im Verhältnis von 1:1 einem EUA-Zertifikat.

 

Der EUA-CER Tausch als meist genutzte Voraussetzung für die CER-Verleihung

Gemäß einem EU-Gesetz dürfen Anlagenbetreiber zur Erfüllung der Abgabepflicht einen bestimmten Prozentsatz ihrer Verpflichtung auch mit CER-Zertifikaten erfüllen. Hierbei gilt in jedem der 27 europäischen Staaten eine eigene Regelung hierzu. Zum Beispiel beträgt der Prozentsatz in Polen 10%, in Deutschland 22% und in Spanien zweigeteilt nach Industriebetrieben mit 7,9% und Energieversorgern mit 42%. Das bedeutet z. B. für Deutschland, dass ein Anlagenbetreiber innerhalb des Zeitraumes von 2008-2012 an seine nationale Behörde DEHSt insgesamt eine Menge von CER-Zertifikaten bis zur Höhe von 22% seiner Zuteilung zurückgeben darf.Aus diesem Grunde schlagen CER-Anbieter, insbesondere Banken, Energiekonzerne und Energiehändler den Anlagenbetreibern derzeit vor, mit diesen einen Vertrag zu schließen, der regelt, dass ab Dezember 2008 oder zu einem späteren Zeitpunkt einer EUA-Lieferung des Anlagenbetreibers eine CER-Gegenlieferung einer Bank plus einer finanziellen Ausgleichszahlung gegenübersteht. Ist dann der Tausch physisch vollzogen, kann der Betreiber die eingetauschten CER an seine Behörde zurückgeben und die erhaltene Ausgleichszahlung als Gewinn verbuchen oder zum Kauf weiterer EUA-Zertifikate verwenden. Dieser Tausch-Prozess wird als EUA2-CER-Tausch oder auch als CO2-SWAP bezeichnet. 

 

 

Voraussetzung für CER-Verleihung ist der Besitz von CER-Zertifikaten

Sofern ein Betreiber nunmehr einen EUA2-CER Tausch bereits vertraglich vereinbart hat und zu einem Termin im Dezember 2008 oder später über eine CER-Zertifikatemenge physisch auf seinem Konto verfügen wird, kann diese CER-Menge für einen Zeitraum von 1, 2, 3 oder 4 Jahren, daher längstens bis zum Dezember 2012, an ein anderes, daran interessiertes Unternehmen „verliehen" werden.

Selbstverständlich kann es aber auch sein, dass der Anlagenbetreiber aus anderen Gründen CER-Zertifikate in seinem Besitz hat oder haben wird, z. B. weil er diese gekauft  oder sich an einem CDM-Projekt beteiligt hatte. In jedem Falle ist es nicht relevant, ob er diese schon physisch hat, sondern ob er im Zeitraum Dezember 2008 bis Dezember 2011 vertraglich und physisch darüber verfügen wird. Oder anders gesagt: Sind die CER-Zertifikate noch nicht auf seinem Registerkonto vorhanden, muss zumindest ein entsprechend abgeschlossener Tausch-, Liefer- oder Kaufvertrag vorhanden sein, der sicherstellt, dass der Betreiber über die CER-Zertifikate verfügen wird.

 

Wer sind die Unternehmen, die sich CER-Zertifikate leihen?

Die am CO2-Markt tätigen Marktteilnehmer wie Energiekonzerne, Händler, Banken und CDM-Investoren haben teilweise untereinander und gegenüber Abnehmern Lieferverpflichtungen von CER-Zertifikaten zu bestimmten Preisen und Mengen zu fest vereinbarten Zeitpunkten. Da es vorkommen kann, dass CDM-Projekt entgegen ihrer Zeitplanung nicht rechtzeitig ihre Zertifizierung erhalten oder diese sogar von der UN-Behörde UNFCCC endgültig verweigert wird, müssen sich die entsprechenden Unternehmen, so sie denn eine Lieferverpflichtung über CER-Zertifikate eingegangen sind, am Markt Zertifikate vorher selbst kaufen, um dann liefern zu können.

Eine andere Möglichkeit ist aber auch, dass sich die Unternehmen CER-Zertifikate erst einmal leihen. Sie müssen dann nicht einen Verlust machen, weil z. B. die CER-Preise gestiegen sind und können damit weiter in Ruhe und ohne Zeitdruck die endgültige Zulassung ihres CDM-Projektes abwarten bzw. nach besseren Kaufgelegenheiten suchen. 

Die Berechnung der Leihgebühr und das Verhandeln hierüber

Unternehmen, die sich CER-Zertifikate von Anlagenbetreibern leihen möchten, bezeichnet man als „CER-Entleiher". CER-Entleiher leihen Zertifikate über einen Zeitraum von einem, zwei, drei oder vier Jahren und bieten hierfür eine Leihgebühr, die frei verhandelbar ist. Diese Leihgebühr ist eine Geldzahlung auf die Verleihung einer Ware, da CO2-Zertifikate laut Gesetz keine Finanzwerte sind, sondern den Waren zugeordnet werden (so wie Öl, Kohle, etc.).

In der Regel wird vom CER-Entleiher ein standardisierter Verleihzeitraum angeboten, d. h. immer vom Dezember eines Jahres zum Dezember eines darauf folgenden Jahres. Die Höhe der Leihgebühr richtet sich in jedem Falle nach der Menge der CER-Zertifikate, der Länge der gesamten Leihdauer, dem Zeitpunkt des Beginns der Verleihung sowie den aktuellen CER-Preisen an den Börsen. In einigen Fällen kann auch eine Rolle spielen, wie dringend der Entleiher die CER-Zertifikate benötigt.

Weiterhin hängt ganz wesentlich von der Höhe ab, wann die Leihgebühr bezahlt wird. Dies ist am Anfang der Verleihzeit, in der Mitte des Verleihzeitraumes oder auch erst nach Rückgabe der CER-Zertifikate frei vereinbar.

 

Kriterien zur Auswahl von Unternehmen, die eine CER-Entleihung anbieten

Bei der Auswahl eines CER-Entleihers sollte naturgemäß mit höchster Priorität darauf geachtet werden, dass dieses Unternehmen über eine ausreichende Bonität und Kapitalbasis verfügt und damit eine maximale Sicherheit für die Rückgabe der CER-Zertifikate bietet.Da die Möglichkeit einer CER-Verleihung bisher eine relativ seltene Art des CO2-Handels ist und aus Sicht des Anlagenbetreibers die Sicherheit im Vordergrund stehen sollte, kommen nach Meinung von Emissionshändler.com® nur sehr wenige Anbieter in Frage. Das vom Anlagenbetreiber zu bevorzugende Unternehmen kann eine Bank oder ein Energiekonzern sein, sollte sich aber im Idealfall mehrheitlich in Staatsbesitz befinden und in Europa angesiedelt sein. Die Vertragssprache des CER-Leih-Vertrages wird in der Regel immer nur englisch sein, wobei in jedem Falle das Ziel sein sollte, das englische Recht zu vermeiden und zum Beispiel im Vertrag deutsches Recht mit Gerichtsstand in Deutschland zu vereinbaren.

 

CER-Verleihung  und die Liquidität auf dem Registerkonto 

Die Verleihung von CER-Zertifikaten ist für Anlagenbetreiber ein attraktives Geschäft, da dadurch die auf deren Registerkonten befindliche Ware CO2 einen Mehrwert bekommt, sofern die Liquidität der CO2-Zertifikate EUA2 und CER gesichert ist. Da in Deutschland und den meisten EU-Ländern die EUA2-Zertifikate zum 1. März eines jeden Jahres ausgegeben werden, dann aber erst im April die Zertifikate des Vorjahres zurückgegeben werden müssen, verfügt der Anlagenbetreiber immer über einen kompletten Jahresbestand an Zertifikaten, den er verleihen kann. Voraussetzung ist natürlich, dass dies CER-Zertifikate sind, z. B. weil er zuvor EUA2 in CER getauscht hat.

Eine etwas andere Situation könnte sich aber derzeit in Polen ergeben, da dort ein Gesetzesentwurf vorliegt, wonach die Ausgabe der EUA2 ab 2009 erst im Mai des laufenden Jahres erfolgen soll (dies entspricht übrigens nicht dem geltenden EU-Recht und wird deshalb aller Wahrscheinlichkeit dort so nicht umgesetzt werden können). Wenn dieses Gesetz aber dennoch in Kraft treten sollte, ergibt sich für polnische Betreiber die besondere Situation, dass sich für die Verleihung nicht automatisch eine ausreichende Liquidität auf dem CO2-Konto ergibt, sondern diese muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn aber der Anlagenbetreiber über eine höhere Zuteilung verfügt als er zur Rückgabe benötigt, dann ist die CER-Verleihung in vielen Fällen trotzdem problemlos möglich.

 

Mengen und Leihgebühren 

In der Regel ist es so, dass aus Sicht beider Vertragspartner eine CER-Verleihung als Geschäftsmöglichkeit interessant ist. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der CER-Entleiher immer ein gewisses Mengenvolumen in einem bestimmten Zeitraum bevorzugt, für das er einen Vertrag ausfertigt. Es scheint sich zu zeigen, dass eine Menge von 50.000t über einen Verleihzeitraum von mindestens zwei Jahren das Minimum ist, welches in einem Vertrag vereinbart wird. Genauso können natürlich auch 100.000t über einen Zeitraum von einem Jahr vereinbart werden.Da in diesem Verleihgeschäft wenige, sichere CER-Entleiher auf einen immer größer werdenden Kreis von potenziellen Verleihern treffen, werden diese bei höherem CER-Bedarf naturgemäß zuerst die Verleiher mit den größeren CER-Mengen bevorzugen.Über die für die Anlagenbetreiber zu erzielenden Leihgebühren kann grundsätzlich gesagt werden, dass die Leihgebühr in der Regel zunächst in Euro Cent pro Tonne und Jahr berechnet wird. Hierbei ergibt sich durchaus, dass keine lineare Berechnung der Leihgebühr über den gesamten Zeitraum angeboten wird, sondern eine unterschiedliche Leihgebühr pro Jahr. Daraus kann sich auch ergeben, dass sich der Anlagenbetreiber trotz eines vorliegenden Angebotes des Entleihers über 4 Jahre nur für einen Verleihzeitraum von 2 oder 3 Jahren entscheidet. Die zu erzielenden Leihgebühren richten sich aber nicht nur nach den bisher aufgeführten Parametern, sondern auch nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sie schwanken daher sehr stark und betragen zwischen 12 Euro Cent und 30 Euro Cent pro Jahr und Tonne CER. Beispielsweise ergibt sich bei einer 3-jährigen Verleihung von 200.000t von Dezember 2008 bis Dezember 2011 eine verhandelte Leihgebühr von bis zu 180.000 Euro.

 

Wann sollte eine CER-Verleihung vertraglich vereinbart werden? 

Die Verleihung von CER-Zertifikaten ist eine völlig neue Möglichkeit für einen Zusatzertrag im Emissionshandel. Jedoch müssen mehrere Faktoren zeitlich zusammenkommen, damit sich dies für den Anlagenbetreiber auch lohnt. Da bereits jetzt Ende 2008 auf Ebene der EU diskutiert wird, dass die Anrechnung von CER-Zertifikaten auf die Rückgabeverpflichtung ab 2013 eingeschränkt werden soll, ergibt sich schon von daher, dass sich die Ertragsmöglichkeiten aus einer CER-Entleihung tendenziell nur vermindern können. Auch ist klar, dass die Verleihung von CER-Zertifikaten (derzeit noch über 4 Jahre zwischen Dezember 2008 und Dezember 2012 möglich) durch die immer kürzer werdende Verleihzeit immer weniger attraktiv wird.

Von daher kann einem Anlagenbetreiber nur dringend empfohlen werden, rasch die nicht so häufigen Angebote am Markt zu einer CER-Entleihung zu prüfen und einen Verleihvertrag zu individuell verhandelten Konditionen mit einem sicheren Vertragspartner abzuschließen.   

Fazit zur Verleihung von CER-Zertifikaten 

Die Verleihung von CER-Zertifikaten kann dann ein sehr attraktives Geschäft sein, wenn der Anlagenbetreiber im Zeitraum Dezember 2008 bis Dezember 2010 über eine Menge von 100.000 t CER verfügt bzw. auch dann noch, wenn eine Verleihmenge von 50.000t über 4 Jahre zur Verfügung steht. Die bei diesen Mengen-Zeit-Kombinationen zu erzielenden maximal 60.000 Euro sollten in jedem Falle für den Anlagenbetreiber interessant sein. Sollte sich ein Betreiber auch mit einem geringeren Erlös zufrieden geben, können natürlich auch kleinere CER-Mengen über kürzere Zeiträume verliehen werden.

In jedem Falle bietet es sich an, die Verhandlungen hierüber von einem Spezialisten des eigenen Vertrauens führen zu lassen, da das Unternehmen mangels eines größeren Anbieterkreises keinerlei Möglichkeit hat, einen Vergleich der Konditionen herbeizuführen bzw. alle Nebenbedingungen des zu verhandelnden Leihvertrages in seinem Sinne alleine und ohne fachliche Unterstützung zu vereinbaren. In den meisten Fällen ist es derzeit auch so, dass der potenzielle CER-Verleiher keinerlei Vorstellungen hat, wie und wo er einen geeigneten CER-Entleiher finden sollte. Hierbei kann in aller Regel ein in diesem Geschäft erfahrenes Beratungsunternehmen unterstützend zur Seite stehen.

 

 

Unsere Leistung: Eine CER-Verleihung sicher, schnell und profitabel umsetzen

Betreiber, die im Zeitraum Dezember 2008 bis Dezember 2010 über eine Menge von 50.000t CER und mehr verfügen werden, sollten sich rasch mit der Thematik CER-Verleihung beschäftigen. Da die zu erzielenden Leihgebühren extrem unterschiedlich sind und von mehreren Faktoren abhängen und zudem ein kleinerer Anbietermarkt auf einen größeren Nachfragemarkt trifft, ist die Hinzuziehung eines in dieser Thematik erfahrenen Beratungsunternehmens von großem Vorteil.Emissionshändler.com übernimmt für Sie die Auswahl geeigneter CER-Entleiher, berechnet die optimalen Verleihzeiträume, formuliert Vertragsklauseln in Ihrem Sinne, verhandelt die höchstmögliche Leihgebühr und stellt zudem auf Ihren Wunsch auch sicher, dass einer der in Frage kommenden CER-Entleiher auch ein Unternehmen im mehrheitlichen Besitz eines Europäischen Staates ist.   

 

Emissionshändler.com bietet interessierten Anlagenbetreibern einen erfolgsorientierten Beratervertrag an. Dies bedeutet, dass Emissionshändler.com ausschließlich im Erfolgsfalle prozentual  an der herausgehandelten Leihgebühr beteiligt wird. Somit sind die Interessen des Unternehmens als CER-Verleiher mit denen von Emissionshändler.com identisch in dem Sinne, dass eine maximale Leihgebühr zum richtigen Vertragszeitpunkt erzielt wird. Gleichzeitig hat Emissionshändler.com das Interesse, dem Unternehmen einen sicheren und fairen Vertrag vom CER-Entleiher zu beschaffen, da das Unternehmen ansonsten diesen nicht unterzeichnen würde und Emissionshändler.com somit wiederum keine Vergütung bekommt. Die Zahlung der im Beratervertrag vereinbarten prozentualen Beteiligung erfolgt zudem immer erst nach Eingang der Leihgebühr des CER-Entleihers beim Unternehmen.

 

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