| Verpflichtender EU-Emissionshandel |
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EUA LöschungEine Löschung von Emissionshandelszertifikaten der Handelperiode 2008-2012 (EUA2) kann durch jeden Teilnehmer im europäischen Emissionshandel auf seinem jeweiligen nationalen Registerkonto vorgenommen werden. Eine Löschung - auch freiwillige Löschung genannt - darf nicht mit einer Rückgabe verwechselt werden. Die jährliche Rückgabe zum 30. April eines Jahres von verbrauchten EUA-Zertifikaten des Vorjahres gehört zu den standardisierten Abläufen des Emissionshandels und ist in der EU Registerverordnung Artikel 53 geregelt. Artikel 62 der Verordnung regelt aber auch die freiwillige Spende, nach der jeder Kontoinhaber auf Antrag beliebig viele Zertifikate löschen kann. Dies ist das entscheidende Instrument, mit dessen Hilfe dem europäischen System des Emissionshandels auf freiwilliger Basis CO2-Zertifikate entzogen werden können, da diese aufgrund ihrer beschränkten Anzahl anderen Teilnehmern dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Insofern wird die fehlende Menge an CO2-Berechtigungen die Betreiber von europäischen Industrie- und Energieanlagen dazu zwingen, diese entsprechend einzusparen bzw. zusätzlich in anerkannte Klimaschutzprojekte zu investieren. Diese Verminderung der schädlichen CO2-Emissionen über eine freiwillige Verknappung der zur Verfügung stehenden Rechte ist eine neue, sehr direkte und vor allem kontrollierbare Art des Umweltschutzes. Sie wird aber derzeit von emissionshändler.com aufgrund geringer Kaufpreise von unter einem Euro pro Tonne nicht eingesetzt. Statt dessen wird die Förderung von Klimaschutzprojekten durch ein anderes Unternehmen der GEMB mbH, der Climate-Company im Geschäftsbereich Freiwilliger Klimaschutz bei Produkten der Klimaneutralität eingesetzt. Ein Beispiel hierfür ist die Mazda Suzuki Aktion von über 30 Autohändlern in Deutschland.
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