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Überarbeitung/Neufassung des Monitoringkonzeptes für die 2.Handelsperiode gem. der neuen Monitoringleitlinie

Arbeitsaufgabe und ZielstellungGemäß dem Artikel 6 der EU Leitlinie 2003/87/EC muss zu Begin einer neuen Handelperiode ein gebilligtes Monitoringkonzept für eine Anlage vorliegen, welches zudem von einer Prüfbehörde verifiziert sein muss.

Die EU hat überarbeitete Guidelines (MRG II) veröffentlicht, an die die Monitoringkonzepte für das Vorgehen in der zweiten Handelsperiode angepasst werden müssen. Im Punkt 4.3.“ The Monitoring Plan“ heist es dort:
Pursuant to Article 6(2)(c) of Directive 2003/87/EC greenhouse gas emissions permits shallcontain monitoring requirements, specifying monitoring methodology and frequency. The monitoring methodology is part of the monitoring plan which shall be approved by the competent authority in accordance with the criteria set out in this section and its subsections. The Member State or its competent authorities shall ensure that the monitoring methodologyto be applied by installations shall be specified either under the conditions of the permit or, where consistent with Directive 2003/87/EC, in general binding rules. The competent authority shall check and approve the monitoring plan prepared by the operator before the start of the reporting period and again after any substantial changes to the monitoring methodology applied to an installation as listed three paragraphs below.”

Lösungsansatz und Leistungen

Emisionshändler.com erarbeitet dem Unternehmen das vorhandene Monitoringkonzept in einer Art und Weise, dass das Unternehmen dieses der  Behörde zur Billigung übermitteln kann und zwar mit dem Ziel, noch vor Beginn der zweiten Handelsperiode die Billigung zu erhalten. Damit wird den Anforderungen der Leitlinien entsprochen. Sollte sich die jeweilige Behörde weigern eine Billigung auszusprechen, dann sollte stattdessen die Verifizierung durch den Gutachter noch vor Beginn der zweiten Handelsperiode eingeholt werden. Das entsprechend den Monitoring Leitlinien 2007 (MRG II) ergänzte Monitoringkonzept wird in versandreifer  Form für die Behörde bzw. den Verifizierer durch Emissionshändler.com erarbeitet. Im Einzelnen werden nachfolgende Leistungen erbracht: 

-          Erstellung Monitoringplan nach MRG 2007 für die Anlage zur Übermittlung an die Behörde bzw. an den Verifizierer

-          Überarbeitung des vorhandenen Monitoringkonzeptes gemäß den MRG 2007

-          Erarbeitung von Ablaufplänen und Arbeitsanweisungen gemäß MRG 2007

-          Dokumentierung in elektronischer Form als Word-Dokument

-          Kommunikation mit Behörde und Verifizierer

-          Fertigstellung und Übermittlung der Dokumente 

Zur Rückfragen oder Anforderung eines Angebotes rufen Sie uns bitte unter 030 398 8721-10 an. 

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