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Die Berichtspflichten im EU-Emissionshandelssystem

Anlagenbetreiber im Europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS haben regelmäßig verschiedenste Berichte an ihre jeweilige nationale Behörde zu übermitteln.

Dazu zählen in erster Linie der Überwachungsplan, der Zuteilungsdatenbericht und der Emissionsbericht.

Des Weiteren sind alle notwendigen Dokumente wie Verfahrensanweisungen, Messmethoden, etc. stetig auf Aktualität zu prüfen und vor geplanten Änderungen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu genehmigen.

Jedes dieser zentralen Elemente bedarf der besonderen Aufmerksamkeit des Betreibers und seiner Beauftragten, um eine richtige, konsistente, vollständige und rechtzeitige Berichterstattung zu gewährleisten. Ist dies nicht oder nur teilweise der Fall, so kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, für die Bußgelder bis 500.000 Euro erhoben werden.