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Der Emissionsbericht

Wichtig, aber auch richtig?

Emissionshandelspflichtige Anlagenbetreiber haben jedes Jahr bis zum 31. März der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) den Emissionsbericht vorzulegen.

Bei dem Emissionsbericht handelt es sich um eine Zusammenstellung aller eingesetzten Brennstoffmengen und derer CO2-Emissionen.

Basierend auf dem aktuellen, von der DEHSt genehmigten Überwachungsplan müssen Sie daher alle fossilen Brennstoffe und biogenen Brennstoffe aufführen, die von Ihrer Anlage im Vorjahr verbrannt wurden und die dabei entstandenen CO2-Emissionen ermitteln.
Der Start Ihrer Arbeiten sollte Anfang Dezember liegen, basierend auf den Brennstoffdaten Januar bis November. Spätestens jedoch aber Anfang Januar, bei Vorliegen der letzten Energierechnung des Vorjahres, sollten Sie mit der Erarbeitung des Emissionsberichts beginnen.

Mit der Abgabe des Emissionsberichts kommen Sie Ihrer Pflicht nach, die DEHSt über die Emissionsmengen des Vorjahres sowie über die Zusammensetzung und die Emissionsfaktoren der verwendeten Brennstoffe zu informieren. In seiner Qualität hat der Emissionsbericht den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, das bedeutet die Kriterien Richtigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz müssen erfüllt sein.

Der Emissionsbericht wird nach Erstellung durch eine von Ihnen beauftragte Prüforganisation im 4-Augen-Prinzip verifiziert.

Parallel zum Zuteilungsdatenbericht müssen Sie sich darum kümmern, dass auch der Emissionsbericht rechtzeitig seinen Weg zur DEHSt findet. Bis zum 31. März. muss der Emissionsbericht bei der DEHSt eingereicht sein.

Eine Nichtabgabe sowie eine fehlerhafte oder nicht rechtzeitige Abgabe des Berichtskann neben einer Sperrung Ihres Registerkontos zum 01.04. Bußgelder bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.

Sofern Sie im Zeitraum Januar-März eines jeden Jahres konkrete Hilfe bei der Erstellung Ihres Emissionsberichts benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Gerne übernimmt Emissionshändler.com für Sie die Sichtung und Bewertung Ihrer Daten und erstellt Ihnen Ihren Emissionsbericht basierend auf dem genehmigten Überwachungsplan. Ggf. auftretende Inkonsistenzen, die sich u. a. durch fehlende Messwerte, Brennstoffwechsel oder andere betriebliche Besonderheiten ergeben können, werden von uns mit der nötigen fachlichen Expertise ausfindig gemacht, analysiert und bereinigt.

Nach der Eingabe aller Daten in das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt und der nochmaligen Überprüfung Ihrer Daten auf Konsistenz, erfolgt durch uns die Abstimmung mit dem Verifizierer, der dann in aller Regel den Bericht innerhalb seiner Prüforganisation nur noch durchwinkt.

Im Anschluss an die erfolgreiche Verifizierung, bleibt Ihnen nur der Versand des Emissionsberichts über die virtuelle Poststelle an die DEHSt.

Zu guter Letzt ist noch der VET-Registereintrag, sprich der Eintrag der im Emissionsbericht ausgewiesenen Emissionsmenge im Register zu tätigen. Gerne übernimmt Emissionshändler.com auch hier die notwendigen Schritte.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Emissionsberichts (CO2-Jahresberichts) oder möchten Sie die vollständigen Berichtsarbeiten an einen Dienstleister abgeben, dann melden Sie sich bei uns. Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir erstellen Ihnen umgehen ein individuelles Angebot.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!