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Die technischen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Abgabe von Berichten im EU-ETS und von BECV/BEDV-Anträgen

VPS und QES – notwendige Werkzeuge

Compliance-pflichtige Unternehmen im EU-Emissionshandel und antragsstellende Unternehmen im Rahmen der Beihilfebeantragung gemäß der BEHG-Carbon Leakage-Verordnung BECV sowie der Doppelbilanzierungsverordnung gemäß BEDV sind zur Kommunikation über die Virtuelle Poststelle (VPS) mit der DEHSt gesetzlich verpflichtet.
Bei der VPS handelt es sich um eine Software-Lösung, über die Berichte und Anträge an die DEHSt übermittelt und Rückfragen empfangen werden können. Für die Übermittlung müssen die Dokumente mit der sog. Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) rechtssicher elektronisch signiert werden. Die QES ist aus rechtlicher Sicht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Fertig erstellte Überwachungspläne, Emissionsberichte und weitere von der DEHSt angeforderte Daten werden über die VPS an die DEHSt zur Prüfung übermittelt. Gleiches gilt für Anträge gemäß BECV im Rahmen der nationalen CO2-Preis Kompensation. Für die Übermittlung müssen die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) signiert sein. Compliance-pflichtige Unternehmen und auch die Unternehmen, die sich einen Teil Ihrer mittelbar entrichteten CO2-Kosten vom Staat erstatten lassen können, müssen die VPS selbst einrichten. Da es sich um eine Software aus 2005 handelt, sind VPS-Postfächer nur lokal und personengebunden abrufbar. In Zeiten von mobilen Arbeiten, häufigeren Personalwechseln und Cloud-Lösungen, ist die Administration dieses Postfaches für viele Unternehmen eine technische Herausforderung und ein hohes Risiko strafbewährte Termine zu verpassen.
Die rechtsichere Nutzung der VPS setzt außerdem den Besitz einer personengebundenen Signaturkarte in Verbindung mit einem kompatiblen Chipkartenlesegeräts voraus. Nur qualifiziert, elektronisch signierte Anträge werden von der DEHSt als rechtsverbindlich akzeptiert.

Mit der VPS-Bevollmächtigung von Emissionshändler.com, stellt das Unternehmen sicher, dass systemseitig, personell, technisch und (arbeits-)ortsunabhängig die Voraussetzungen geschaffen sind, rechtsicher und fristwahrend mit der DEHSt zu kommunizieren.
Emissionshändler.com versendet die gesetzlich vorgeschriebenen Berichte und Anträge rechtsicher signiert an die DEHSt. Ferner informiert Emissionshändler.com das Unternehmen über etwaige Rückfragen ggf. mit Fristsetzung seitens der DEHSt oder beantwortet diese im Rahmen anderer bereits geschlossener Beratungsverträge eigenständig für das Unternehmen.
Damit ist das Unternehmen in der Lage die operationellen Risken, die sich aus den technischen Rahmenbedingungen lokaler, personengebundener Postfächer, den langen Lieferzeiten für Signaturkarten, der möglichen fehlenden Kompatibilität von Signaturkarte, Postfach und Chipkartenlesegerät, den zu schaffenden technischen Voraussetzungen auf dem für die Signatur verwendeten PC (Softwareinstallation- und updates) und der befristeten Gültigkeit der Signaturkarten ergeben, an Emissionshändler.com zu übertragen.
Systemtechnische Fragen und Probleme, die sich seitens des Unternehmens im Umgang mit der VPS ergeben erfahrungsgemäß nicht ausbleiben werden, klärt Emissionhändler.com zeitnah auf bilateralem Weg mit der DEHSt.
Emissionshändler.com sorgt dafür, dass jederzeit die Voraussetzungen gegeben sind, um Überwachungspläne, Emissionsberichte, Kompensationsanträge und weitere von der DEHSt angeforderte Daten termingerecht elektronisch signiert an die DEHSt versenden zu können.

Sie möchten die administrativen Tätigkeiten im Rahmen der VPS gern abgeben? Sie suchen einen seit 2005 am Markt operierenden verantwortungsvollen und verlässlichen Partner, der für Sie die Übermittlung elektronisch signierter Anträge an die DEHSt und die Überwachung des VPS-Postfaches bei Rückfragen von der DEHSt übernimmt? Kontaktieren Sie uns und wir lassen Ihnen umgehend ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Vertragsangebot zukommen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!