Das CO2-Registerkonto
Hier werden CO2-Zertifikate gehalten!
Die Verwaltung des Registerkontos zählt zu den Hauptpflichten eines Anlagenbetreibers.
Ein Registerkonto ist immer anlagenbezogen, d. h. jede Anlage eines Betreibers hat ein eigenes Registerkonto, welches auch Anlagenkonto genannt wird. Jedes Registerkonto muss in der Regel über zwei Kontobevollmächtigte verfügen, die den Zugang zum Konto haben und das Zertifikatemanagement betreiben.
Auf dem Registerkonto gehen durch kostenlose Zuteilung und durch Kauf Zertifikate ein. Es gegen aber auch durch Rückgabe an die EU und Verkauf (sowie auch durch freiwillige Löschungen) Zertifikate ab. Die Kontobevollmächtigten (BV) die Zugang zum Registerkonto haben unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die DEHSt (Ausweisdokumente, Führungszeugnis) und haben die Pflicht, alle Angaben zur Person wie auch zur Anlage ständig richtig und aktuell zu halten.
Sofern bestimmte administrative Tätigkeiten im Registerkonto entweder nicht oder nicht rechtzeitig oder falsch getätigt werden, wird das Konto von der DEHSt gesperrt. Sofern von einem Registerkonto keine oder zu wenig Zertifikate gemäß dem CO2-Jahresbericht zurückgegeben werden, erhebt die DEHSt eine Strafe von 100 Euro pro nicht abgegebenem Zertifikat, nicht abgegebene Zertifikate müssen zusätzlich abgegeben werden.