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Der Überwachungsplan

Überwachung von Methoden und Prozessen

Die Erstellung eines Überwachungsplans zählt zu den Hauptpflichten eines Anlagenbetreibers.
Im Überwachungsplan hat ein Anlagenbetreiber sein Vorgehen bei der Ermittlung der jährlichen CO2-Emissionen festzuhalten und zu beschreiben. Angewendete Messinstrumente und Messmethoden, die Vorgehensweise bei der Datendokumentation sowie die für die entsprechenden Tätigkeiten zuständigen Mitarbeiter sind nur einige von vielen Punkten, die vom Anlagenbetreiber gemonitort und im Bericht aufgeführt werden müssen.

Neben vielen formalen Angaben zur Anlage und zu den zuständigen Unternehmensmitarbeitern soll der Überwachungsplan in erster Linie eindeutige Aussagen über die  Erfassung all derjenigen Parameter machen, die für die  Berechnung der jährlichen CO2-Abgabe von Relevanz sind. Hier stehen die verbrannte Brennstoffmenge sowie die detaillierte Messtechnik mit deren Eichung und Eichfristen im Vordergrund. Mittels des Überwachungsplans soll sichergestellt werden, dass die im CO2-Jahresbericht aufgeführten Emissionsmengen des Vorjahres der DEHSt korrekt mitgeteilt werden.
Die Anforderungen an den Inhalt eines Überwachungsplans sind im Wesentlichen in gesetzlichen Vorgaben geregelt.