Begrenzen und handeln – so funktioniert das EU-ETS
Das EU-ETS basiert auf dem sogenannten „Cap & Trade“ – Prinzip
Die EU legt eine Obergrenze (Cap) fest, bis zu dessen Höhe CO2 emittiert werden darf. Für jede Tonne CO2, die ein Unternehmen emittiert, muss es eine Emissionsberechtigung, ein sog. EUA (European Union Allowance) vorweisen können. Ein EUA berechtigt demnach zum Ausstoß von einer Tonne CO2 in die Atmosphäre.
Die Menge an EUA, die von der EU ausgegeben wird, richtet sich nach der Höhe des Caps. Somit wird das Emissionsziel über die Vergabemenge von vornherein festgelegt. Je niedriger das Cap, also je weniger EUA im Umlauf sind, desto höher ist erstens der Wert, der einem EUA beigemessen wird und zweitens der Anreiz in klimaschonende, also CO2-ärmere Technologie zu investieren.
EUA sind handelbar, d.h. der Preis der Zertifikate ergibt sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Für Unternehmen mit geringen CO2-Vermeidungskosten bietet es sich unter Umständen an, überschüssige EUA am Markt zu verkaufen. Unternehmen hingegen, deren Kosten zur Vermeidung einer Tonne CO2 den Preis eines EUA übersteigen, können am Markt Zertifikate nachkaufen. Auf diese Weise wird genau dort CO2 eingespart, wo es aus volkswirtschaftlicher Sicht zu den geringsten Kosten möglich ist.