Wer muss teilnehmen am EU-ETS?
Die Teilnahme ist verpflichtend für Industrie, Kraftwerke und große Wärmeerzeuger
Während europaweit derzeit ca. 11.000 Anlagenbetreiber am EU-ETS verpflichtend teilnehmen, sind es in Deutschland rund 1.900 Betreiber.
Ob eine Anlage emissionshandelspflichtig ist, hängt letztendlich von gewissen Schwellenwerten ab. Alle Feuerungsanlagen, die eine Feuerungswärmeleistung von mindestens 20 MW aufweisen, sind zur Teilnahme am EU-ETS verpflichtet. Anlagen der energieintensiven Industrien wie Stahlwerke, Zementwerke, Raffinerien müssen eine branchenspezifische Produktionsleistung überschreiten, um der Emissionshandelspflicht zu unterliegen.
Seit 2013 sind zudem die chemische – und die Aluminiumindustrie weitgehend vom EU-ETS erfasst, da seitdem neben CO2 auch die wesentlich umweltschädlicheren Treibhausgase Lachgas (N2O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) emissionshandelspflichtig sind.
Integriert in den Emissionshandel ist seit 2012 auch der Flugverkehr. Betroffen sind derzeit alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge innerhalb eines EU-ETS Mitgliedsstaates oder zwischen EU-ETS Mitgliedstaaten durchführen.
Einen Grund am EU-Emissionshandel freiwillig teilzunehmen gibt es nicht. Wer die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte nicht erfüllt darf auch nicht teilnehmen.