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Die Abgabepflicht

Für jede Tonne CO2, die emittiert wurde, muss im Folgejahr ein EUA abgegeben werden. Ein abgegebenes EUA wird dem Markt endgültig entzogen und kann nicht wiederverwendet werden.
Die Abgabe hat jedes Jahr bis zum 30. April zu erfolgen und erfolgt über das Registerkonto des Betreibers.
Werden in einem Jahr weniger EUA abgegeben als im Vorjahr CO2 emittiert wurde, hat dies hohe Strafzahlungen zur Folge. Jedes bis zum Ende April fehlende, nicht abgegebene Zertifikat wird mit einer Strafe von 100 Euro belegt. Zertifikate die Im Registerkonto freiwillig gelöscht werden können, werden nicht auf die abzugebende Menge angerechnet.