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Die Löschung von EUA

EUA Zertifikate, die sich auf einem Registerkonto befinden, können nicht nur durch die Abgabe dem Kreislauf entzogen werden, sondern auch durch eine Löschung.

Die freiwillige Löschung von EUA Zertifikaten gemäß der EU- Verordnung Nr. 2216/2004 der Kommission vom 21. Dezember 2004, Artikel 62 (Freiwillige Löschung von Zertifikaten und Kyoto-Einheiten) entzieht dem EU Emissionshandelssystem so endgültig Emissionsberechtigungen, sodass diese anderen Teilnehmern des EU Systems nicht mehr zur Verfügung stehen und somit der CO2-Ausstoß in der EU reduziert wird.