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Die kostenlose Zuteilung

Kostenlose Zuteilung - Effizienz ist Trumpf!

In den Anfangsjahren des Emissionshandels war es jedem Teilnehmerland erlaubt seine eigenen Zuteilungsregeln, auch nationaler Allokationsplan genannt, aufzustellen. Während dieser Zeit erfolgten die Zuteilungen fast ausschließlich kostenlos und deren Höhe basierte auf den historischen Emissionen des jeweiligen Unternehmens.
Mit Beginn des Jahres 2013, dem Start der 3. Handelsperiode, setzte eine weitreichende Harmonisierung des EU-ETS ein und die nationalen Allokationspläne gehören seitdem der Vergangenheit an. Heute gelten in jedem Teilnehmerland die gleichen Zuteilungsregeln.

Die kostenlose Zuteilung erfolgt heute in erster Linie auf Basis von Effizienzstandards. Die Anlagen, die EU-weit hinsichtlich der CO2-Intensiät ihrer Produktion die höchste Effizienz aufweisen, setzen die sog. Benchmarks. Eine weniger effiziente Anlage erhält trotz eines höheren Bedarfs an Zertifikaten lediglich eine Zuteilung in Höhe des für sie angelegten Benchmarks.
Sektoren mit ETS-pflichtigen Anlagen, die sich in intensivem Wettbewerb mit in Drittstaaten ansässiger Konkurrenz befinden, können die Kosten, die ihnen durch den Erwerb von Emissionszertifikaten entstehen, nicht an ihre Kunden weitergeben. Produktionsverlagerungen und somit Verlagerungen von Treibhausgasemissionen aus dem überwachten Bereich des EU-ETS in Länder mit keinem oder einem geringeren Klimaschutz könnten die Folge sein. Dieses Risiko wird Carbon Leakage bezeichnet.

Alle Carbon Leakage-gefährdeten Sektoren bzw. Produkte, die auf einer von der EU erstellten sog. Carbon Leakage Liste zusammengefasst werden, erhalten eine 100 %-ige kostenlose Zuteilung unter Berücksichtigung des angewendeten „Benchmarking“.
Stromerzeuger hingegen, die problemlos die durch den Emissionshandel bedingten Kosten an ihre Kunden weiterreichen können, erhalten keine kostenlosen Zuteilungen.