Das BEHG-Paket: Beratung und Begleitung im Rahmen des BEHG
Inverkehrbringer von Brennstoffen sind gemäß des neuen neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf langjährig erfahrene Emissionshandelsberater angewiesen, die Ihnen nicht nur beim Aufbau der internen Berichtsprozesse, sondern auch bei der Ermittlung und Überwachung der Emissionsmengen der in Verkehr gebrachten Brennstoffe zur Seite stehen.
Die Leistungen im BEHG-Paket umfassen die erstmalige Erstellung und die Aktualisierungen des gesetzlich geforderten Überwachungsplans sowie die Installierung von internen Prozessen, die der Erstellung von jährlichen Berichten an die zuständige Behörde DEHSt dienen.
Die das BEHG-Paket umfassenden beratenden und unterstützenden Leistungen beziehen sich auf die administrativen und überwachenden Tätigkeiten und Pflichten, die der Inverkehrbringer zu erbringen hat. Insbesondere sind dies die Ermittlung aller nEHS-pflichtigen Brennstoffe und derer Emissionsfaktoren, die Ermittlung möglicher Doppelbelastungs- und Doppelerfassungstatbestände sowie die Erarbeitung und Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten in der DEHSt-Plattform.
Für eine ausführliche Beschreibung der im BEHG-Paket enthaltenen Leistungen kontaktieren Sie uns bitte.
nEHS-Pflichtigen, die sich nicht nur im administrativen Bereich Entlastung wünschen, sondern auch im Handelsbereich ein wirtschaftlich effizientes und risikominimierendes Vorgehen anstreben, wird das nEHS-Paket nahegelegt.