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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 01-2018 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose oder bezahlte und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

Kontosperrungen und Strafzahlungen im Emissionshandel – Das OWiG Ordnungswidrigkeiten-Gesetz greift bei Mitarbeitern und Vorgesetzten

Strafzahlungen und Ordnungswidrigkeiten stehen weiterhin im Mittelpunkt bei gesetzlichen Verstößen der Anlagenbetreiber im EU-Emissionshandel.

Relativ selten stellt sich immer noch bei Verantwortlichen die Frage, wie es denn zu solcher Art Versäumnis bei beauftragten Mitarbeitern kommen kann und wie vor allem das Szenario einer Strafzahlungspflicht kostengünstig abgewendet werden könnte.

Ebenso selten oder bisher gar nicht stellen sich Betreiber erstaunlicherweise die Frage, wie es sich verhält, wenn Unternehmen gegen das Ordnungs-widrigkeiten-Gesetz OWiG verstoßen und was die Gründe hier sind. Immerhin sind dort Strafen bis zu 500.000 Euro festgelegt.
Tatsächlich scheint es bei den Ordnungswidrigkeiten eine Art Durchgriffs-haftung zu geben, die bis auf die beauftragten Mitarbeiter, z. B. Kontobevollmächtigte und Ersteller von Jahresberichten durchschlägt und daher nicht nur Vorstände und Geschäftsführer bedroht.

Nach aller Erfahrung der vergangenen 5 Jahre treten entsprechende Verstöße meist im Zeitraum März/April eines jeden Jahres auf, wenn das ECAS-System mit seinen Mobilfunkproblemen sowie technischen Unzulänglichkeiten rund um den VET-Eintrag die Verantwortlichen belasten und überfordern.
Hierbei fällt besonders auf, dass eine Unzahl von verschiedenen technischen Gründen zu einer Kontosperrung führen können, die durch relativ simple Absicherungen hätte vermieden werden können.   

Wie und in welcher Strafen und OWiG vermieden werden können erläutert Emissionshändler.com® in seinem vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_01-2018_owi_und_haftungen_im_co2-handel.pdf>Emissionsbriefe 01-2018.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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