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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 01-2019 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

­Das CORSIA-Regelwerk und das EU-ETS – DEHSt gibt Ende der Antragsfrist bekannt – Die Arbeiten zum BDR sollten beginnen

Ab dem Jahre 2020 wird sich nun auch die Flugbranche eigenen verbindlichen Zielen im Klimaschutz unterwerfen. Beim Treffen der UN-Luftfahrtorganisation ICAO im kanadischen Montreal wurden weitere Regeln zum klimaneutralen Wachstum ab 2021 festgelegt sowie detailliertere Kriterien für die Nutzung von CO2-Zertifikaten in ihrem Regelwerk CORSIA beschlossen. Insbesondere ging es auch um die Nutzung bzw. Ausschluss von Zertifikaten aus fraglichen Klimaschutzprojekten und eventuellen Restbeständen bisher nicht genutzter CER-Schrottzertifikate aus dem EU-Emissionshandel.

Um nun das Regelwerk von CORSIA besser zu verstehen und deren paralleles Miteinander mit dem EU-ETS für Airlines zu verstehen, gibt Emissionshändler.com® einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Da die DEHSt am 15.03.2019 bekanntgab, dass die Frist zur Abgabe der Anträge auf kostenlose Zuteilungen am 29.06.2019 endet, führt Emissionshändler.com® im hier vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_01_corsia_und_antragsfrist.pdf download file>Emissionsbrief 01-2019 noch einmal aus, welches die ersten Schritte beim Baseline Data Report sein sollten, mit dem die Betreiber ihre entsprechenden Arbeiten beginnen können.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

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