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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 02-2019 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

­Das FMS der DEHSt für die Zuteilungsanträge 2021-2025 ist da! - Die ersten Arbeiten von Emissionshändler.com mit der Software

In der letzten Woche des März 2019 war es dann soweit: Die DEHSt stellte die verschiedenen Formulare des Antrages auf kostenlose Zuteilung der Emissionsrechte für den Zeitraum 2021-2025 zur Verfügung. Da bereits Mitte März die offizielle Abgabefrist für den Antrag auf den 29.06.2019 festgelegt wurde, ist nun der Zeitraum der Arbeiten definiert, in dem sich die Verantwortlichen mit der Thematik beschäftigen dürfen.

Wie von einigen Insidern erwartet, gibt die Software einige Überraschungen preis, die den Zeitplan der jeweilig Verantwortlichen vermutlich stärker durcheinanderbringen werden, wie z. B. der erneuten Ermittlung der Aktivitätsraten (statt der erwarteten Übernahme der Werte aus den Mitteilungen zum Betrieb) und der damit sich ergebende erhebliche Aufwand bei der Eingabe der Felder in das bereitgestellte Excel-Tool.

Im vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_02_fms_zuteilung_21-25.pdf download file>Emissionsbrief 02-2019 teilt Emissionshändler.com® daher einige Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung eines ersten Zuteilungsantrages im FMS der DEHSt mit seinen Lesern.

Des Weiteren führt Emissionshändler.com® mit seinem 2. Teil den Bericht zu CORSIA fort, der im Emissionsbrief 01-2019 begann.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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