Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 02-2023 Infos aus der Praxis des EU-Emissionshandels und des nationale Brennstoff-Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Monitoring und Berichtswesen im BEHG und EU-ETS, Mitteilung zum Betrieb und dem börslichen- und bilateralen CO2-Handel.
Neben Inverkehrbringern von Gas- und Öl sind nun auch Kohle- und Festbrennstofflieferanten seit dem 01.01.2023 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier!
Industriekunden verschaffen sich durch die BECV-Beihilfe ent-scheidenden Wettbewerbsvorteile – EUA Abgabe bald am 30.09.
Das am 01.01.2021 begonnene nationale Emissionshandelssystem nEHS verpflichtet Inverkehrbringer, für in Verkehr gebrachte Brennstoffe Emissionszertifikate zu kaufen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf Abnehmer von Brennstoffen abgewälzt. Damit die damit von hohen Mehrkosten betroffenen Industriekunden zu entlasten, ist im Sommer 2021 die BEHG-Carbon-Leakage Verordnung (BECV) erlassen worden, über die antragsberechtigten Unternehmen die ihnen durch das nEHS entstandenen höheren Energiekosten zum Teil in Form einer Beihilfe zurückholen können.
Sofern nun deutsche Unternehmen diese meist sechsstelligen jährlichen Beihilfen nicht beantragen sollten, entsteht diesen gegenüber der inländischen und ausländischen Konkurrenz ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.
Welche Höhe die Beihilfe erreichen kann und welch ein Aufwand getrieben werden muss um an die Beihilfe zu kommen sowie welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, erläutern wir in unserem Emissionsbrief 02-2023 im Folgendem näher.
Zudem informieren wir in einer extra Infobox über die neuen Pläne der EU zur Ausgabe und Rückgabe der EUA-Zertifikate.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Michael Kroehnert
Emissionshändler.com
stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
Handelszugang zur EEX Leipzig, ICE London, Nordpool Oslo
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GEMB Gesellschaft für
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