Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 03-2016 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose oder bezahlte und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.
Haftungsrisiken für Anlagenbetreiber im EU-Emissionshandel - Ordnungswidrigkeiten-Gesetz betrifft auch beauftragte Mitarbeiter
Wenn sich die Geschäftsführer oder Vorstände von Anlagenbetreibern im verpflichtenden Emissions-handel über mögliche Risiken in diesem Bereich informieren, dann fällt fast immer nur der Begriff der „100 Euro Strafe pro Tonne CO2“, der bei einer Nichtabgabe zu Ende April eines Jahres für das Vorjahr fällig werden würde. Viel weniger häufig stellt sich jedoch ohne weitere Detailkenntnisse der Materie die Frage, wie es denn zu solcher Art Versäumnis bei beauftragten Mitarbeitern kommen kann und wie vor allem dieses Szenario einer Strafzahlungspflicht kostengünstig abgewendet werden könnte.
Selten oder bisher gar nicht stellen sich Betreiber erstaunlicherweise die Frage, wie es denn mit den Haftungsrisiken nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz OWiG aussieht und wer im Unternehmen wie haftet. Tatsächlich scheint es bei den Ordnungs-widrigkeiten eine Art Durchgriffshaftung zu geben, die bis auf die beauftragten Mitarbeiter, z. B. Kontobevollmächtigte und Ersteller von Jahresberichten durchschlägt und damit nicht nur Geschäftsführer und Vorstände in die Pflicht nimmt.
Wie und in welcher Form Haftungen nach dem OWiG entstehen, auf welche Ebenen der EU und der nationalen Gesetzgebung diese greifen und wie diese Risiken wirtschaftlich vertretbar vermindert werden können, erläutert Emissionshändler.com® in seinem hier verfassten 1. Teil des <link>Emissionsbriefes 03-2016, in dem auch auf strafrechtliche Aspekte eingegangen wird. Der hier vorliegende Emissionsbrief (als Messe-Ausgabe der E-world ausnahmsweise voll lesbar) ist von Emissionshändler.com® geschrieben und auf Basis eines aktuellen Rechtsgutachtens der Kanzlei BBH BeckerBüttnerHeld in Berlin entstanden, welches für Emissionshändler.com® erstellt worden ist.
Übrigens: Besuchen Sie uns auf der E-world 2016!
Halle 2 - Stand 200
Viele Grüße
Michael Kroehnert
Emissionshändler.com
stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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