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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 03-2017 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose oder bezahlte und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

Bei Abgabe des CO2-Jahresberichtes 2016 sollte auf Betriebsgeheimnisse und korrekt bestätigte VET-Einträge geachtet werden

Die sorgfältige Erarbeitung des CO2-Jahresberichtes für das Jahr 2016 und dessen Abgabe an die Deutsche Emissionshandelsstelle bis spätestens 31. März 2017 gehört zu den regelmäßigen und allen Betreibern bekannten Aufgaben.
Ein besonderes Augenmerk sollte von den Betriebsleitern und Geschäftsführern der Betreiber jedoch darauf liegen, ob denn ihre beauftragten Mitarbeiter wichtige Details zu Geschäftsgeheimnissen im CO2-Jahresbericht des Betriebes beachten haben und ob alle Regeln einer VET-Meldung an die EU den Verantwortlichen bekannt sind.
Die aus dem Jahre 2016 bekannt gewordenen Versäumnisse rund um den zusätzlich notwendigen VET-Eintrag im Register hatten bei über 60 Anlagen in Deutschland zu Kontosperrungen geführt, die teilweise deutliche strukturelle Schwächen in der Registerkontoführung der Betriebe zu Tage förderten.
Weiterhin führt Emissionshändler.com® in seinem <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_03-2017_vet_genebelt.pdf>Emissionsbrief 03-2017 weiter aus, welche  weiteren Neuerungen und Änderungen bezüglich Mitteilungspflichten, Versteigerungen und Abgabepflicht für Anlagen mit CCU-Technologien auf Anlagenbetreiber 2021-2030 zukommen werden.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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