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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 03-2019 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

­Hinweise zum Zuteilungsantrag - Gutachten zur Bestimmung des Kesselnutzungsgrades kann Beschaffungskosten senken

Rund 6 Wochen vor der Abgabe der Zuteilungsanträge 2021-2025 sehen sich Betreiber mit einem Preisniveau von mehr als 25 Euro pro CO2-Zertifikat konfrontiert, welches sich mittel- und langfristig sicher noch steigern wird.

Bei solchen Aussichten gilt es, jegliche Chance auf eine eventuelle Optimierung der Faktoren eines Zuteilungsantrages zu nutzen. Hierbei sollte insbesondere jede Möglichkeit genutzt werden, die Kesselnutzungsgrade und damit die Aktivitätsraten zu erhöhen. Welche Möglichkeiten es hierzu gibt und was die Regeln der neuen EU-ZuVO hierbei zulassen, erläutert Emissionshändler.com® in seinem hier vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_03_kesselnutzungsgrad_und_zuteilung_21-25.pdf download file>Emissionsbrief 03-2019.

Zusätzlich werden den Anlagenbetreibern einige weitere Hinweise und Tipps gegeben, was bei der Erstellung der Zuteilungsanträge beachtet werden sollte und wie die Excel-Tools der DEHSt eingesetzt werden sollten.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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