Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 04-2018 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.
Der VET Eintrag zum 31. März verkommt zu einem Witz – Großkonzerne verstoßen dauerhaft gegen RegVO 389/2013
Der von fast 14.000 Anlagen und Airlines in der EU vorzunehmende VET-Eintrag im Registerkonto verkommt zu einem schlechten Witz. Die Quote der nicht rechtzeitig zum 31. März eingetragenen CO2-Emissionen des Vorjahres liegt europaweit bei über 15%, in Deutschland bei mehr als 7%.
Schaut man sich die Anlagen der deutschen Unternehmen an, die gegen den Artikel 35 (2) der Registerverordnung auch mehrmals verstoßen haben, so sind dies überwiegend Betreiber der Stahl, Eisen- und Eisenmetallindustrie, die ihre Emissionen von mehreren Millionen Tonnen CO2 nicht rechtzeitig an die EU gemeldet haben - darunter auch mehrere DAX-Unternehmen.
Eine solch hohe Fehlquote kann aber nicht nur als eine indirekte Aufforderung an kleine und mittlere Anlagenbetreiber verstanden werden, ebenfalls solche (fast sanktionsfreien) Verstöße zu begehen, es macht auch die EU-Statistik der jährlichen Emissionen in Europa völlig wertlos.
Darüber hinaus könnte man sich die interessante Frage stellen, was eigentlich die EU mit dieser aus Sicht von Emissionshändler.com® völlig wertlosen Statistik weiter anfängt und wo diese Daten bei welchen anderen Projekten noch verwendet werden.
In jedem Falle gibt Emissionshändler.com® in diesem vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_04-2018_vet_verstoesse_und_statistik.pdf>Emissionsbrief 04-2018 einen tieferen Blick in den Bereich des deutschen Registers und zeigt auch auf, mit welcher Systematik durch wen konkret gegen den Artikel 35 (2) der Registerverordnung verstoßen wird.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung erfordert Ihre Zustimmung!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Emissionsbriefes,
aufgrund der rigiden Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung die am 25.05.2018 in Kraft tritt, wird Ihnen Emissionshändler.com® in den nächsten 10 Tagen eine separate E-Mail zusenden, in der Sie zustimmen können, das Emissionshändler.com® Ihnen weiter kostenlose Informationen rund um den europäischen Emissionshandel zusenden darf.
Wir weisen jetzt bereits daraufhin, dass wir Ihnen für die Zukunft keinerlei Mails mehr zusenden können, sollten Sie nicht Ihre Zustimmung in der entsprechenden Aufforderungsmail gegeben haben.
Damit entfallen sämtliche Informationen rund um die Praxis des Emissionshandels. aktuelle Infos zum Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels sowie viele weitere Aspekte zum Umwelt- und Klimaschutz.
Bitte vergessen Sie daher nicht Ihre Zustimmung zu geben, sobald Sie unsere entsprechende Datenschutz-Mail erhalten haben.
Viele Grüße
Michael Kroehnert
Emissionshändler.com
stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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