Eine seit Jahren zunehmende Praxis der Aushöhlung der Integrität des EU-ETS fängt an, dramatische Auswirkungen zu zeigen. Die seit 2018 steil steigenden Preise für Emissionsrechte bringen immer mehr Anlagenbetreiber in die Situation einer nahenden Insolvenz bzw. befinden sich bereits in einer solchen. Wenn in diesen Fällen – die eher selten öffentlich werden – staatliche Stellen den betroffenen Betreibern durch Bürgschaften, Kredite oder direkte Zahlungen den rechtzeitigen Kauf von Emissionsrechten zum Abgabetermin 30. April ermöglichen, wirkt dies preistreibend. Wird dieser Preiseffekt noch befeuert durch spekulatives Handeln der Fonds und anderer großer Händler, sind weiter steigende Preise vorprogrammiert. Der darauf folgende Teufelskreis reißt weitere Betreiber mit in den Strudel, die sich aufgrund einer fehlenden Einkaufsstrategie nicht rechtzeitig mit ausreichend Zertifikaten eingedeckt oder mit spekulativen Manövern schlicht selbst verzockt haben. Emissionshändler.com® zeigt in seinem am 27. April 2021 erscheinenden Emissionsbrief 04-2021in einem 1. Teil einige Beispiele staatlicher Eingriffe in das EU-ETS, welche zudem eine preistreibende Wirkung haben. Im 2. Teil des Emissionsbriefes 05-2021 geht es um zahlreiche aktuelle und ältere Beispiele, welche Unternehmen gerade um ihre Existenz kämpfen und welche diesen Kampf bereits verloren haben. Wichtiger ist jedoch auch, was diese Entwicklung für Betreiber jeglicher Unternehmensgröße für die nächsten Jahre bedeuten wird und ob sich diese davor überhaupt schützen können. Gas- und Öllieferanten (Gasversorger/Stadtwerke und Heizölfirmen) sind ab 1.01.2021 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier! |