| Seit dem 01.01.2023 sind Festbrennstoffe wie Koks & Kohle vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfasst, was bedingt, dass verantwortliche Unternehmen zuvor gekaufte Zertifikate abgeben und über ihre Emissionen berichten müssen. Welche Unternehmen von der Berichts- und Abgabepflicht betroffen sind, dürfte für die Verantwortlichen ungleich schwieriger zu erkennen sein als für die Inverkehrbringer von Gas und Öl, die sich bereits seit 2021 verpflichtend in der Stufe I des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) befinden. Bei Festbrennstoffen wird nun aber die bisherige Logik, dass die BEHG-Verpflichtung ausnahmslos beim Inverkehrbringer liegt, gebrochen. Erstmalig im nationalen Emissionshandel werden nicht nur Inverkehrbringer, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Verwender des Festbrennstoffes in die Berichts- und Abgabepflicht genommen. Wir berichten weiterhin über die am 04.05.2023 veröffentlichten alljährlichen Compliance-Zahlen im EU-ETS. Wie Emissionshändler.com bereits in Emissionsbriefen im Mai 2021 und 2022 ankündigte, setzen die immer weiter gestiegenen Preise von CO2-Zertifikaten Anlagenbetreiber und Airlines in immer größerer Anzahl unter Druck, was dann auch dazu führt, dass das EU-ETS immer weiter kompromittiert wird. In unserem Emissionsbrief 04-2023 und folgenden gehen wir dabei auf einige Airlines ein, die scheinbar mit Hilfe staatlicher Stellen in manchmal dreister Art und Weise gesetzliche Standards ignorieren und dem Klima über ihr Geschäftsmodell hinaus auch zusätzlich noch schaden. | |