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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 05-2016 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Aus gegebenem Anlass diesmal in voll lesbarer Version mit aktuelle Informationen rund um das Thema VET-Eintrag, Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

Art. 35(2) Register VO massiv von deutschen Betreibern missachtet - EU veröffentlicht Emissionen und zeigt Gesetzesverstöße 73 deutscher Betreiber auf

Der VET-Eintrag, d. h. die jährliche Meldung der Vorjahres-Emissionsmengen an die EU ist für 63 stationäre deutsche Anlagenbetreiber sowie für 10 in Deutschland registrierte Airlines zum 31. März gründlich danebengegangen, zudem wurden zunächst ihre Registerkonten gesperrt, wie es Emissionshändler.com® auch am 04.04.2016 vom Fachgebietsleiter Registerkontoführung der DEHSt, Herrn Dr. Schütz, bestätigt wurde.*
Gemäß Artikel 35 (2) der EU-Registerverordnung 389/2013 sind die Emissionsmengen des Vorjahres durch einen sogenannten VET-Eintrag bis Ende März an das EU-Register zu melden, damit die EU einen vollständigen Überblick über alle Emissionen aller Betreiber der EU bekommt und in die Lage versetzt wird, interne Berechnungen und Kontrollen anzustellen.
Die von der EU am Mittag des 1. April 2016 veröffentlichte Liste der verifizierten Emissionsmengen gibt nunmehr überraschende Erkenntnisse preis, inwieweit sich nun auch deutsche Unternehmen an diesen gesetzlichen Termin nicht gehalten haben.
Die Erkenntnis, wer die Verstöße begangen hat ist dadurch möglich, weil das EU-Register alle nicht rechtzeitig eingetragenen Emissionswerte in dieser Liste separat kennzeichnet und somit die Unternehmensdaten erkennen lässt. Prüft man über die „Permit-Number“ die Angaben der Liste nun im EU-Register noch einmal nach, so werden auch dort die Verstöße angezeigt sowie die relevantesten Daten des Unternehmens vollständig (inklusive etwaiger Verstöße vergangener Jahre) erkennbar.
Emissionshändler.com® zeigt in seinem hier vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe download file>Emissionsbrief 05-2016 auf, welche Branchen und welche Unternehmen – durchaus auch mit klangvollen Namen – nach den genannten Listen der EU offenbar gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen haben und um welche Emissionsmengen es hier in etwa geht. Dabei gehen wir von der Richtigkeit der Angabe der EU zum Stichtag 01.04.2016 aus; etwaige Fehler der EU-Organe bei der Erstellung der Liste konnten nicht überprüft werden, ebenso wenig wie die Frage, ob Unternehmen den VET-Eintrag in den nachfolgenden Tagen  oder im weiteren Verlauf nachgeholt haben.

*Emissionshändler.com® selber kann eine Kontosperrung naturgemäß nicht nachprüfen und stellt daher diese Aussage unter Vorbehalt.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
Handelszugang zur EEX Leipzig, ICE London, Nordpool Oslo
CO2-Registerkonto:
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EU-VAT: DE249072517
GEI-Nr.: 529900UY2HCX46P56U29

GEMB Gesellschaft für
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