Der am 01.01.2021 begonnene nationale Emissionshandel verpflichtet alle Unternehmen, für die Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe Emissionszertifikate zu kaufen. Die durch den Erwerb von Zertifikaten entstehenden Kosten wälzen Inverkehrbringer wie z. B. Stadtwerke an ihre Tarifkunden ab und eben auch an ihre Industriekunden. Da diese in vielen Fällen auch im internationalen Wettbewerb stehen, können zusätzliche Kosten-belastungen nicht ohne weiteres an deren Kunden weitergegeben werden, sofern die ausländische Konkurrenz nicht auch eine CO2-Bepreisung hat. Kommt es nun infolgedessen zu Produktionsverlagerungen von Deutschland in das Ausland, wo solche Kostenbelastungen nicht vorgesehen sind, so wird von Carbon Leakage (CL) gesprochen. CL führt also dazu, dass die Emissionen nicht mehr in Deutschland, sondern woanders entstehen und damit eine Klimaschutzwirkung ausbleibt. Wer sich jedoch in unserem Emissionsbrief 06-2021 mehr für die kaum glaublichen Vorgänge aus dem europäischen Emissionshandel interessiert, dem sei Teil 3 unserer Serie zur Pleitewelle und Integrität des EU-ETS empfohlen. Hierbei gehen wir zunächst auf das wieder aufgetauchte Schreckgespenst der Verleihung von EUA Zertifikaten ein und schauen uns dann Anlagenbetreiber in Rumänien und Bulgarien an, die entweder aus völliger Unfähigkeit gegen alle Regeln verstoßen oder sich vielleicht absichtlich jeder Kontrolle entziehen, um finanzielle Vorteile zu erlangen. In jedem Falle scheint es so, dass diese Betreiber ganz offensichtlich vom jeweiligen Staat gestützt und geschützt werden, um nicht durch hohe Strafen aus dem Markt gefegt zu werden. Gas- und Öllieferanten (Gasversorger/Stadtwerke und Heizölfirmen) sind ab 1.01.2021 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier! |