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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 07-2018 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.

­Neue Zuteilungsregeln sehen einen „Baseline Data Report“ vor - Arbeiten an Zuteilungsanträgen können und sollten jetzt beginnen

Die FAR Zuteilungsregeln (Free Allocation Rules) für die Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten liegen seit Sommer dieses Jahres in englischer Sprache vor.

In ihrer Struktur und ihrem Regelwerk wird sich bis zur finalen Fassung in ein deutsches Formular-Management-System FMS nichts Prinzipielles mehr ändern. Eine Analyse der neuen Anforderungen und des voraussichtlichen Zeitraumes des Antragsverfahrens und eine von Emissionshändler.com® vorgenommene detaillierte  Aufwandsschätzung ergeben aber, dass die allermeisten Betreiber gut beraten sind, bereits im Oktober 2018 mit den Arbeiten an den Anträgen zu beginnen.

Wie dies geschehen kann und mit welchem Teil der Arbeiten jetzt wie begonnen werden kann, führt Emissionshändler.com® in seinem hier vorliegendem <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_07_die_zuteilung_teil_2_bdr.pdf _blank file>Emissionsbrief 07-2018 aus, der der zweite Teil der 4-teiligen Serie zur kostenlosen Zuteilung 2021-2030 darstellt.

Im weiteren Verlauf des vorliegenden Emissionsbriefes gibt die Kanzlei Gleis Lutz einen Überblick über die neueste Rechtsprechung zur Kürzung kostenloser Emissionszertifikate.

Viele Grüße

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
Handelszugang zur EEX Leipzig, ICE London, Nordpool Oslo
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EU-VAT: DE249072517
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GEMB Gesellschaft für
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