
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 07-2023 Infos aus der Praxis des EU-Emissionshandels und des nationale Brennstoff-Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Monitoring und Berichtswesen im BEHG und EU-ETS, Mitteilung zum Betrieb und dem börslichen- und bilateralen CO2-Handel.
Neben Inverkehrbringern von Gas- und Öl sind nun auch Kohle- und Festbrennstofflieferanten seit dem 01.01.2023 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier!
Überwachungspläne im nEHS sind bis 31.10.23 einzureichen - Elektronische Zugänge können durchaus Hürden darstellen
Am 31.07.2023 wurde durch das Umweltbundesamt bekannt gegeben, wie und wann vom BEHG betroffene Unternehmen einen Überwachungsplan (ÜP) abzugeben haben. Dieser ÜP kann in einer vereinfachten oder regulären Version erstellt werden und muss dann bis zum 31.10.2023 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt zur Prüfung eingereicht werden.
Getrieben durch die Erfahrungen der letzten 15 Jahre und einer bereits im Juli 2023 stattgefundenen Infoveranstaltung der DEHSt hat sich Emissionshändler.com die Thematik im Detail angeschaut und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es in vielen Unternehmen allerhöchste Zeit ist, Entscheidungen zur Wirtschaftlichkeit und Compliance in dieser Angelegenheit zu treffen. Dabei ist die Entscheidung, ob ein ÜP in vereinfachter oder regulärer Version erstellt werden soll noch eher das kleinere Problem. Viel relevanter scheint zu werden, dass der überwiegende Teil der Unternehmen wahrscheinlich unterschätzt, was da an technischer Komplexität in elektronischer Hinsicht auf sie zukommt. Des Weiteren wird vielen neuen Unternehmen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) noch nicht klar sein, mit welcher systematischen Art und Weise eine Behörde im Umweltrecht gegen säumige Unternehmen vorgehen kann, wenn der Überwachungsplan und der Emissionsbericht formal nicht vollständig, transparent, konsistent und rechtzeitig bei dieser vorliegt.
Im heutigen Emissionsbrief 07-2023 geht Emissionshändler.com aus diesem Grunde insbesondere auf die technischen/kaufmännischen Fragestellungen zum ÜP ein, die sich für betroffene Unternehmen ergeben. Ebenso setzen wir unsere Serie zur Compliance von Airlines in der EU fort.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Michael Kroehnert
Emissionshändler.com
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