Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 09-2015 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose oder bezahlte und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.
Sanktionen bei nachträglich festgestellten Falschangaben im geprüften Emissionsbericht – EuGH sieht Schutz des guten Glaubens
Wie Kann sich ein Anlagenbetreiber auf die Angaben seines geprüften und als zufriedenstellend bewerteten Jahresberichts über die Emissionen seiner Anlage verlassen? Oder hat dieser Sanktionen zu befürchten, wenn zu wenige Emissionszertifikate abgegeben wurden, weil sich im Nachhinein herausstellt, dass sein Jahresbericht fehlerhaft war? Diese Frage nach dem Schutz des guten Glaubens in die Richtigkeit des geprüften und gebilligten Emissionsberichts ist für Anlagenbetreiber von grundlegender Bedeutung. Schließlich ist den Emissionsberichten eine gewisse Fehleranfälligkeit immanent und zugleich sind die drohenden Sanktionen nicht unerheblich. Ein Beitrag von RA Dr. Ruttloff in unserem <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_09-2015_dehst_sanktionen_zum_tehg_genebelt.pdf download file>Emissionsbrief 09-2015.
Weiterhin berichtet Emissionshändler.com® in seinem dritten und letzten Teil abschließend über die kriminellen Betrügereien zu VER/CER-Zertifikaten und listet Hinweise zu deren Vermeidung auf.
Viele Grüße
Michael Kroehnert
Emissionshändler.com
stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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