Nach jahrelangem Tauziehen steuern Anlagenbetreiber und Händler im CO2-Markt nunmehr dem Beginn der Umsetzung der MIFID II zum 03.01.2018 entgegen.
Mehr oder weniger stellt sich spätestens jetzt für die Gruppe der Betreiber und den einen oder anderen Händler die Frage: Wer darf eigentlich noch unter welchen Bedingungen Emissionszertifikate an wen für welchen Zweck kaufen oder verkaufen?
Da in aller Regel für mittlere und kleinere Anlagenbetreiber ausschließlich der Spothandel und nicht der Terminhandel interessant sein dürfte, stellt Emissionshändler.com® für diesen Kreis der Betreiber die wichtigsten Regelungen klar.
Diese Klarstellung ist deshalb besonders wichtig, weil es nach Beobachtung von Emissionshändler.com® seit Beginn des Jahres 2017 Aktivitäten des einen oder anderen Händlers in der EU gibt, kleine und mittlere Betreiber mit Aussagen absichtlich oder unabsichtlich zu verwirren und teilweise auch zu täuschen. Aus diesem Grunde nimmt Emissionshändler.com® im hier vorliegenden <link https: www.emissionshaendler.com fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_09-2017_die_midfid_ii_revolution_genebelt.pdf external-link-new-window external link in new>Emissionsbrief 09-2017 zu einigen Aussagen von „Wettbewerbern“ Stellung, die Betreibern in Deutschland in Form von Broschüren und PDF-Dateien zugegangen sind und ließ sich bei deren Kommentierung hierbei von der bekannten Kanzlei Becker Büttner Held in Berlin beraten. |