Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist Ihr Emissionsbrief 10-2017 mit Infos aus der Praxis des Emissionshandels. Kostenlose oder bezahlte und aktuelle Informationen rund um das Thema Zuteilungsanträge, Monitoring, Berichtswesen, Mitteilung zum Betrieb, Datenerfassung und des börslichen und bilateralen CO2-Handels.
Kommt der CO2-Mindestpreis? Wenn ja, dann wie? - Die zukünftigen Anbieter von EUA für Anlagenbetreiber
Die Diskussion um einen Mindestpreis für CO2 in Europa wird lauter, nicht nur seit dem der neue französische Präsident das Preisziel mit 30 Euro je Tonne vorgegeben hat.
Auch im deutschen Inland nimmt die Debatte um eine „Bepreisung“ des CO2 und einen Mindestpreis Fahrt auf. So waren in den Bundestagswahlprogrammen von SPD und Grünen entsprechende Forderungen enthalten, die bei den Grünen sogar auf eine rein nationale Einführung in Deutschland hinausliefen. Nicht überraschend ist daher, dass von den Grünen nahestehenden Kreisen für die anstehenden Verhandlungen zur Bildung einer Jamaika-Koalition die Aufnahme der Einführung eines „CO2-Mindestpreises“ in die Koalitionsvereinbarung gefordert wird. Dagegen steht aber auch die ausdrückliche Ablehnung eines solchen staatlichen Eingriffes in die freie Marktpreisbildung durch die FDP.
Was es mit dem „CO2-Mindestpreis“ auf sich hat und ob und wie dieser umzusetzen ist, wird im vorliegenden <link fileadmin emissionshaendler dateien emissionsbriefe emissionsbrief_de_10-2017_co2-mindespreis_und_co2-anbieter_genebelt.pdf>Emissionsbrief 10-2017 ausgeführt.
Des Weiteren untersucht Emissionshändler.com® die Situation der CO2-Anbieter in Deutschland, nachdem klar ist, dass die MIFID II zum 3. Januar 2018 startet.
Viele Grüße
Michael Kroehnert
Emissionshändler.com
stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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