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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist Ihr Emissionsbrief 11-2022 Infos aus der Praxis des EU-Emissionshandels und des nationale Brennstoff-Emissionshandels. Kostenlose und aktuelle Informationen rund um das Thema Monitoring und Berichtswesen im BEHG und EU-ETS, Mitteilung zum Betrieb und dem börslichen- und bilateralen CO2-Handel.

Gas- und Öllieferanten (Gasversorger/Stadtwerke und Heizölfirmen) sind ab 01.01.2021 im neuen nationalen Emissionshandel BEHG, Informationen hier!

BEHG-Novelle beschlossen - EBeV2030-Entwurf da - nEZ bald ohne Umsatzsteuer - Öleinsatz im EU-ETS erfordert neuen ÜP

 

Am 28.10.2022 wurde im Bundesrat die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Die CO2- Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt langsamer an als bisher geplant. Der Preis der nationalen Emissionszertifikate nEZ stagniert und beträgt auch im Jahr 2023 weiterhin 30 statt der vorgesehenen 35 Euro.

Parallel zur BEHG-Novelle wird die Emissionsberichtsverordnung 2030 vorbereitet, deren erster Entwurf Anfang Oktober bekannt wurde. Hier geht es dann richtig zur Sache, werden doch wichtige Entscheidungen für Festbrennstoffe, Standardemissionsfaktoren, Ausnahmetatbestände sowie vereinfachte und Standardüberwachungspläne detailliert. Des Weiteren wurde bekannt, dass die Umsatzsteuer auf die nEZ zum 01.12.2022 durch Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens entfallen soll, was in der Praxis für Unternehmen in der Umstellungsphase deutliche Risiken mit sich bringen kann.

Emissionshändler.com beschäftigt sich im nachfolgenden Emissionsbrief 11-2022 mit den vorgenannten Themen und geht zudem auf das derzeitig heiße Thema „Brennstoffwechsel von Gas auf Öl“ ein, das bei EU-ETS Anlagen in den allermeisten Fällen eine sofortige Aktualisierung des Überwachungsplanes notwendig macht.  

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Michael Kroehnert
Emissionshändler.com

stellv. Vorsitzender im Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz bvek.de
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