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Das Beratungs-Paket für eine kompetente Serviceberatung

Anlagenbetreiber im europäischen Emissionshandel sind auf langjährig erfahrene und kompetente Berater angewiesen, die Ihnen nicht nur bei der Reduzierung der Emissionsmengen, sondern auch bei der Erhöhung ihrer kostenlosen Zuteilungsmengen zur Seite stehen.

Die Leistungen im Beratungs-Paket umfassen eine kontinuierliche Unterstützung des Unternehmens per Telefon oder per E-Mail zu den wesentlichen gesetzlichen Berichtspflichten, der Optimierung der kostenlosen Zuteilung sowie den administrativen Tätigkeiten im Registerkonto.

Hierbei handelt es sich insbesondere um einen technischen und/oder kaufmännischen Support zu den Themen  Emissionsbericht, ZuteilungsdatenberichtMethodenplan und Überwachungsplan

Die vollständige Übernahme bestimmter Leistungen, wie die Erstellung des Zuteilungsdatenberichts und des Emissionsberichts ist nicht enthalten, kann aber optional und gesondert angeboten werden.

Eine ausführliche Beschreibung der im Beratungs-Paket enthaltenen Leistungen kann nachfolgend gefunden werden.

Ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Beratungsleistungen im Detail.

Für eine umfassende Unterstützung im Bereich des Emissionshandels wird Ihnen das von Emissionshändler.com angebotene CO2-Sorglos-Paket nahegelegt.

Bei Interesse fordern Sie bitte unseren unverbindlichen Vertragsenwturf zu den EU-ETS CO2-Paketen an.

  1. Beratung zu allgemeinen Fragen im Zuge der Erstellung von Emissionsberichten, Überwachungsplänen, Zuteilungsdatenberichten, Methodenplänen (Gegen gesonderte Rechnung ist auch eine komplette Übernahme und Durchführung dieser Aufgaben möglich.).
  2. Beratung zu BImSchV-Genehmigungen, messtechnischen Fragestellungen und Anlagen-Schemata.
  3. Beratung zum Ausstieg aus dem Emissionshandel, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung von Kapazitäten.
  4. Beratung zu Benchmarks, NACE- und Prodcom-Codes zur Überprüfung einer möglichen Carbon-Leackage-Gefährdung und einer daraus resultierenden starken Erhöhung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten.
  5. Beratung der Kontobevollmächtigten im Rahmen der Einrichtung und Löschung von Vertrauenskonten, der Haltung verschiedener Zertifikatearten, des Monitorings und der Hilfestellungen im Zuge der turnusmäßigen, gesetzlichen Aktualitätsprüfungen der Registerkontodaten der Kontobevollmächtigten gem. Art. 22 (1) der RegVO 2019/1122 bzw. Art. 25 (1) RegVO 389/2013.
  6. Hinweise und Beratung zu der Beantragung neuer Kontobevollmächtigter, der Änderung von persönlichen Daten von Kontobevollmächtigten/ Kontoinhabern und deren Kommunikationsdaten sowie von Anlagedaten und der entsprechenden notwendigen elektronischen Anträge.
  7. Beratung und Hilfestellungen zur Einrichtung neuer Kontobevollmächtigter im Registerkonto des Unternehmens. Dies beinhaltet Themen wie die Schaffung neuer EU-Login-Zugänge, die Generierung der notwendigen Nutzer-IDs (URID) im Unionsregister sowie die Zuweisung zu den entsprechenden Registerkonten des Unternehmens.
  8. Beratung bei der Einrichtung neuer und Entfernung nicht mehr benötigter Anlagenbetreiberkonten und/oder Personenkonten für Kontoinhaber.
  9. Hilfestellung und Beratung im Zuge der Kommunikation des Unternehmens mit der DEHSt, inkl. Prüfung eingehender Aufforderungen mit Terminsetzung und Fristverlängerungen.
  10. Telefonische Unterstützung bei einer Transaktion von Zertifikaten oder der Rückgabe von Zertifikaten
  11. Telefonische Beratung für Kontobevollmächtigte bei Zugangsproblemen zum Registerkonto sowie bei der Navigation in allen Menüpunkten des Registerkontos.
  12. Telefonische Erstberatung zu Neuanlagen, zu allen zuteilungsrelevanten Faktoren und der Ermittlung der Zuteilungshöhe. Telefonische Beratung im Rahmen der Erstellung von Verwendungsbestätigungen (inkl. Verwendungsabsichtserklärungen und Erklärungen zur nEHS-Kostenfreiheit) von fossilen Brennstoffen gem. BEHG.
  13. Grobe Kalkulation einer möglichen Beihilfe gemäß BEHG-Carbon -Leakage-Verordnung (BECV) zwecks jährlicher Antragstellung (die Antragstellung kann mittels eines gesonderten Vertrags über Emissionshändler.com abgewickelt werden) 
  14. Beratung des Unternehmens zu allen Fragen im Rahmen des THG-Quotensystems für Elektrofahrzeuge
  15. Optional: Übernahme der VPS-Kommunikation mit der DEHSt. Diese umfasst den elektronisch signierten Versand als auch den Empfang sowie gegebenenfalls die Bearbeitung eingehender Nachrichten (nur gegen gesonderte Vereinbarung).