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Wer sind die Teilnehmer im verpflichtenden nationalen Emissionshandel?

Teilnehmer nEHS vs. Teilnehmer EU-ETS

Einer der bedeutendsten Unterschiede des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zum europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) besteht darin, dass am nEHS nicht diejenigen Unternehmen am Brennstoffemissionshandel teilnehmen, die die Brennstoffemissionen verursachen (sogenannter Downstream-Emissionshandel), sondern die Unternehmen, die auf der vorgelagerten Handelsebene, dort wo die Energiesteuer entsteht, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen (sogenannter Upstream-Emissionshandel).

Somit handelt es sich bei den über 4.000 Teilnehmern des nEHS sowohl um Unternehmen der ersten als auch der letzten Handelsstufe. Hierzu zählen in erster Linie:

  • Mineralölhändler
  • Flüssiggashändler
  • Erdgas- und Wärmeversorger
  • Kohlelieferanten- und Kohleverwender
  • Importeure
  • Raffinerien

Trotz der eigentlichen Trennung beider Systeme, werden Anlagenbetreiber vom nEHS betroffen sein, die bereits im Rahmen des EU-ETS emissionshandelspflichtig sind. In den Fällen, in denen eine dem TEHG unterliegenden Anlage nEHS-pflichtige Brennstoffe bezieht, findet eine Doppelbelastung von Brennstoffemissionen durch das BEHG als auch durch das TEHG statt.