Der nationale Emissionshandel
Das nEHS - kleiner Bruder des EU-ETS
Im Grundsatz orientiert sich die Ausgestaltung des nEHS am bewährten EU-ETS. Dies bedeutet, dass nach einer Übergangsphase auch der nationale Emissionshandel in Zukunft auf dem marktwirtschaftlichen „Cap and Trade“-System basieren soll, also einem Emissionshandelssystem mit absoluter Mengenbegrenzung.
Die von der EU-Klimaschutzverordnung vorgegebenen jährlichen Emissionsziele für die Non-ETS-Sektoren, bilden gleichzeitig die Obergrenzen (Cap) für das deutsche nEHS. Das hat zur Folge, dass mit dem jährlichen Anstieg der Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung dementsprechend auch die Mengen an Emissionsberechtigungen im nEHS sinken werden.
Im nEHS sind es die Inverkehrbringer von Brennstoffen, die zum 30. September eines jeden Jahres Emissionszertifikate (nEZ) in Höhe der Emissionen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben müssen. Die Kosten für den Erwerb der notwendigen Zertifikate können die Inverkehrbringer vollständig an ihre Kunden weitergeben.
Die erste Handelsperiode des nEHS erstreckt sich vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030 und orientiert sich damit hinsichtlich der Laufzeit an der vierten Handelsperiode des EU-ETS. Inwiefern das auf EU-Ebene geplante EU-ETS 2 für die Sektoren Gebäude und Verkehr die derzeitige Konzeption des nEHS beeinflussen wird, ist noch nicht absehbar.