Das nEHS – Nationaler deutscher Klimaschutz
Verkehr und Wärme seit 01.01.2021 im Emissionshandel
Um die deutschen Emissionsminderungsverpflichtungen in den sogenannten „Non-ETS-Sektoren“ (Non - Emission Trading System - Sektoren), also den nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren, zu erfüllen, wurden mit dem am 18.12.2019 in Kraft getretenen Klimaschutzgesetz erstmalig Klimaschutzziele in Deutschland gesetzlich festgelegt. Einen wesentlichen Baustein zur Erreichung dieser Ziele stellte das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dar. Das BEHG, welches am 20.12.2019 in Kraft trat, bildet die gesetzliche Grundlage des seit dem 01.01.2021 in Deutschland geltenden nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) für Brennstoffe.
Beim nEHS handelt es sich um eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung. Erfasst werden seit Januar 2021 alle CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe entstehen. Vom nEHS sind sowohl die CO2-Emissionen des Straßen- und Schienenverkehrs als auch die durch die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und in kleineren, außerhalb des EU-ETS liegenden Energie- und Industrieanlagen verursachten CO2-Emissionen betroffen. Damit werden also genau die Sektoren abgedeckt, die den Großteil der CO2-Emissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) verursachen.