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Das nEHS – Nationaler deutscher Klimaschutz

Verkehr und Wärme ab 01.01.2021 im Emissionshandel

Deutschland hinkt seinen Emissionsminderungsverpflichtungen in den sogenannten „Non-ETS-Sektoren“ (Non - Emission Trading System - Sektoren), also den nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren, deutlich hinterher. Eine Besserung ist wegen drohender Sanktionen seitens der EU in Form des neuen Klimaschutzgesetzes (KSG) in Sicht.

Um die Ziele doch noch zu erreichen, wurden mit dem am 18.12.2019 in Kraft getretenen KSG erstmalig Klimaschutzziele in Deutschland gesetzlich festgelegt. Ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele stellt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dar. Das BEHG ist am 20.12.2019 in Kraft getreten und bildet wiederum die gesetzliche Grundlage des am 01.01.2021 in Deutschland gestarteten nationalen Emissionshandelssystems (nEHS).

Beim nEHS handelt es sich um eine sektorübergreifende CO2-Bepreisung. Erfasst werden seit Januar 2021 alle CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung fossiler Heiz- und Kraftstoffe entstehen. Zukünftig sind somit sowohl die CO2-Emissionen des Straßen- und Schienenverkehrs also auch die durch die Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und in kleineren, außerhalb des EU-ETS liegenden Energie- und Industrieanlagen verursachten CO2-Emissionen vom nEHS betroffen. Damit werden also genau all die Sektoren und Bereiche abgedeckt, die außerhalb des bisherigen Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) den Großteil der CO2-Emissionen auf sich vereinigen.