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Sie bringen Brennstoffe in Verkehr?

Dann sind Sie vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betroffen

Das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe startete am 01.01.2021. Grundlage des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das einen zentralen Bestandteil der nationalen Klimaschutzgesetze der Bundesregierung bildet.

Wenn Sie Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Diesel- und Ottokraftstoffe in Verkehr bringen, dann fallen Sie seit Beginn des Jahres 2021 unter die gesetzlichen Bestimmungen des BEHG. Brennstoffe wie. Kohle oder Rohöl sind seit dem 01.01.2023 vom nEHS erfasst. Ab 2024 wird zudem die Verbrennung von Abfällen in das nEHS mit einbezogen. Eine vollständige Auflistung aller betroffenen Brennstoffe finden Sie in den Anlagen 1 und 2 des BEHG.
Sie wissen nicht genau, ob Sie „Inverkehrbringer“ im Sinne des BEHG sind? Ihnen fehlen sowohl die Zeit als auch die Ressourcen, sich mit den damit einhergehenden Herausforderungen zufriedenstellend auseinanderzusetzen?

Kein Problem. Wir machen das für Sie!

Wir bieten Ihnen alle notwendigen Informations-, Beratungs- und Serviceleistungen, um im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels rechtskonform zu agieren und sich bietende wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.
Durch seine seit vielen Jahren ausübende Beratertätigkeit im EU-Emissionshandel (EU-ETS) und die in vielerlei Hinsicht starke Anlehnung des nEHS an das EU-ETS, sehen wir uns als fachkundiger und im Emissionshandel erprobter Partner, der Sie bei den Aufgaben und Pflichten, die das nEHS mit sich bringt, gerne unterstützt.