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Der Emissionsbericht im nEHS

Die Ermittlung der CO2-Emissionsmengen

Als Teilnehmer am nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) sind Sie gemäß  § 7 (1) BEHG verpflichtet für Ihr Unternehmen einen Emissionsbericht zu erstellen und diesen in elektronischer Form der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) vorzulegen.

Der Emissionsbericht erfasst die Emissionen der im Vorjahr von Ihnen in Verkehr gebrachten nEHS-pflichtigen Brennstoffe und kann somit frühestens zu Beginn eines Jahres erstellt werden. Ein möglichst rechtzeitiger Beginn der Berichtsarbeiten ist ratsam, um erst gar keinen terminlichen Druck aufkommen zu lassen. Abgeschlossen sollten die Arbeiten jedoch spätestens im Juli sein, da jedes Jahr bis zum 31. Juli die Brennstoffemissionen auf Basis des Überwachungsplans ermittelt und der elektronisch signierte Emissionsbericht in gegebenenfalls verifizierter Form an die DEHSt über die DEHSt-Plattform abgegeben werden muss. Die Aufgabe des Verifizierers ist es, den Emissionsbericht als fachlich richtig, vollständig und in sich konsistent zu bestätigen. Denken Sie daran, dass die während des Verifizierungsprozesses notwendige Abstimmung mit dem Verifizierer ebenfalls Ressourcen bindet. Fehlerhafte, nicht rechtzeitig oder nicht abgegebene Emissionsberichte können Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro und weitere Sanktionierungen nach sich ziehen.

Der Emissionsbericht führt die Brennstoffemissionen der von Ihnen in einem Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen auf. Grundlage für die Emissionsermittlung ist der  aktuelle Überwachungsplan.

Ein den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechender Emissionsbericht kann erhebliche finanzielle Sanktionen nach sich ziehen und im schlimmsten Falle die Existenz des Unternehmens gefährden. Während ein nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig abgegebener Emissionsbericht Bußgelder bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen kann, führt die Nichtabgabe des Berichts zudem zu einer Sperrung des Registerkontos.

Sofern Sie im Zeitraum April bis Juli eines jeden Jahres konkrete Hilfe bei der Berechnung der Emissionen, der elektronischen Erstellung des Emissionsberichts in der DEHSt-Plattform und der Kommunikation mit Ihrem Verifizierer benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an Emissionshändler.com.

Denken Sie daran, dass die Erstellung Ihres Emissionsberichts immer im Einklang mit der aktuellen Fassung Ihres Überwachungsplans erfolgen muss und über die Jahre eventuelle Änderungen bei der Art der in Verkehr gebrachten Brennstoffe und deren anzuwendenden Emissionsfaktoren zu erwarten sind. Da dies nicht nur Zeit kostet, sondern auch personelle Ressourcen bindet, kann es durchaus Sinn machen, derartige Prozesse dauerhaft an einen externen Dienstleister zu vergeben. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

Sie möchten Ihren Emissionsbericht einmalig oder dauerhaft von einem Spezialisten erstellt bekommen?
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir erarbeiten Ihnen umgehen ein individuelles Angebot.

Überlegen Sie, Ihre administrativen Pflichten im nEHS dauerhaft und vollständig an einen externen Dienstleister zu vergeben, dann bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung im Rahmen des von uns angebotenen BEHG-Pakets an.

Weitere Infos zu: Überwachen und Berichten im nEHS/BEHG