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Die Abgabe von Zertifikaten

Die Abgabe – das zentrale Element zur Pflichterfüllung im nEHS

Jedes Jahr müssen die Inverkehrbringer gemäß § 8 BEHG bis zum 30.09. nationale Emissionszertifikate (nEZ) entsprechend der Höhe der von ihnen im Emissionsbericht festgehaltenen Brennstoffemissionen des Vorjahres an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben. Jedes Zertifikat berechtigt dazu, Brennstoffe in Verkehr zu bringen, die in Summe CO2-Emissionen in Höhe von einer Tonne verursachen.

Für jedes zum 30.09. fehlende, nicht abgegebene Zertifikat werden Sie als nEHS-Teilnehmer mit einer Sanktion belegt.
In der Einführungsphase von 2021 bis 2025 wird für jedes nicht abgegebene Zertifikat das Doppelte des Festpreises fällig, zu dem in dem jeweiligen Jahr Zertifikate erworben werden können. Das bedeutet, dass die Zahlungspflicht über die ersten fünf Jahre kontinuierlich bis 110 Euro pro Zertifikat ansteigt. In den Jahren ab 2026 werden für jedes fehlende Zertifikat 100 EUR erhoben.

Selbstverständlich bleiben Sie jedoch weiterhin verpflichtet, die fehlenden Zertifikate bis zum 30.09. des Jahres, das dem Verstoß folgt, abzugeben.
Da nicht (rechtzeitig) abgegebene Zertifikate schnell zu Kosten von Hunderttausenden von Euros führen können, ist die im § 12 (2) BEHG vorgesehene Registerkontoführung mit allerhöchster Sorgfalt vorzunehmen.

Eine korrekte und vollständige Abgabe von Zertifikaten erspart Ihnen hohe Strafzahlungen, die bei entsprechend hohen Emissionsmengen bis in den siebenstelligen Bereich gehen können und damit eventuell Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.

Für eine erfolgreiche Abgabe ist nicht allein der rechtzeitige Kauf von nEZ entscheidend, sondern das insbesondere mit dem nötigen zeitlichen Vorlauf die notwendigen technischen und personellen Voraussetzungen im Bereich der Registerkontoführung geschaffen worden sind.

Unsere langjährige Erfahrung im verpflichtenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) lassen uns die Vielzahl an Risiken, die sich im Rahmen des Abgabeprozesses ergeben, sehr gut einschätzen.

Ausreichend Zertifikate zum 30.09. auf dem Registerkonto zur Abgabe zur Verfügung zu haben, ist das eine. Mindestens genauso wichtig ist es, dafür zu sorgen, dass genügend Kontobevollmächtige zum Abgabezeitpunkt handlungsfähig sind und den nötigen Wissensstand vorweisen, um diesen Vorgang fehlerfrei durchzuführen.

Es ist sinnvoll, diesen risikobehafteten Prozess der Abgabe auf einen externen Spezialisten zu übertragen, der seit über 15 Jahren im EU-ETS für seine Kunden deren Abgabeverpflichtungen monitort und hilft umzusetzen.

Wollen Sie Ihre Risiken im Rahmen Ihrer Abgabeverpflichtung minimieren?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Gerne bietet Ihnen Emissionshändler.com seine Leistungen im Zuge seines nEHS-Pakets an. Das nEHS-Paket deckt den kaufmännischen Teil unseres CO2-Sorglos-Pakets für nEHS-pflichtige Unternehmen ab.

Weitere Infos zu: Zertifikate und Registerkonto im nEHS/BEHG