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DEHSt-Formular-Management-System (FMS) und QES

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellt für den nationalen Emissionshandel ein elektronisches Formular-Management-System (FMS) bereit. Über die entsprechenden Anwendungen werden unter anderem Überwachungspläne und Emissionsberichte erstellt und bei der DEHSt eingereicht.

Für bestimmte Vorgänge ist dabei zusätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich.

Das FMS der DEHSt

Das Formular-Management-System ist die zentrale Anwendung für die elektronische Bearbeitung verschiedener Vorgänge im nEHS. Die DEHSt entwickelt die Anwendungen laufend weiter und stellt jeweils aktuelle Formulare und Hinweise bereit.

Für den nEHS und den EU-ETS 2 werden bestimmte Anwendungen inzwischen gemeinsam geführt. Dazu gehören insbesondere der Überwachungsplan und die Emissionsberichterstattung.

Die Bearbeitung erfolgt direkt im jeweiligen FMS-Formular. Je nach Anwendung können Daten beispielsweise importiert, geprüft und anschließend elektronisch an die DEHSt übermittelt werden.

Wann wird eine QES benötigt?

Für verschiedene formwirksame Einreichungen im nEHS schreibt die DEHSt eine qualifizierte elektronische Signatur vor. Dazu gehören insbesondere:

  • Überwachungspläne nach § 6 BEHG
  • Emissionsberichte nach § 7 BEHG
  • bestimmte von der DEHSt angeforderte Auskünfte, Angaben, Unterlagen oder Nachweise

Auch bei Nachreichungen kann eine elektronische Signatur erforderlich sein. Welche technischen Möglichkeiten für die QES genutzt werden können, richtet sich nach den jeweils aktuellen Anforderungen der DEHSt und des eingesetzten Vertrauensdiensteanbieters.

Technische Herausforderungen

Die Nutzung des FMS erfordert neben der fachlichen Bearbeitung auch die Beherrschung verschiedener technischer Abläufe – von der Dateneingabe und Prüfung bis zur elektronischen Signatur und Übermittlung.

In der Praxis kann es zudem zu technischen Schwierigkeiten und längeren Lade- oder Verarbeitungszeiten kommen. Auch die DEHSt weist auf mögliche Verzögerungen bei der Nutzung ihrer Anwendungen hin.

Bei fristgebundenen Vorgängen sollte deshalb ausreichend Zeit für die elektronische Übermittlung eingeplant werden.

Unterstützung bei FMS und QES

Die korrekte Vorbereitung und elektronische Übermittlung der Unterlagen ist ein wichtiger Bestandteil der Pflichterfüllung im nEHS. Gerade bei erstmaliger Nutzung oder bei Änderungen der DEHSt-Anwendungen kann die administrative Abwicklung zusätzlichen Aufwand verursachen.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und elektronischen Übermittlung Ihrer Unterlagen an die DEHSt – einschließlich der erforderlichen Arbeiten im FMS und rund um die QES.

Die DEHSt-Anwendungen erfordern einige technische und administrative Schritte. Hinzu können technische Störungen, lange Ladezeiten oder Probleme bei der Übermittlung kommen. Gerade bei fristgebundenen Vorgängen kann das unnötigen Aufwand und Zeitdruck verursachen.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung und Bearbeitung der erforderlichen FMS-Formulare und unterstützen Sie bei der elektronischen Signatur und Übermittlung. Bei technischen Problemen oder Rückfragen mit der DEHSt kümmern wir uns um die weitere Abstimmung.

Weitere Infos zu: Überwachen und Berichten im nEHS/BEHG