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Zentrale Fristen und Termine im EU-ETS 2

01.01.2024

Beginn des ersten Berichtsjahres.

30.06.2025

Abgabe Überwachungsplan und Antrag auf Emissionsgenehmigung bei der DEHSt.

31.07.2025

Abgabe des ersten EU-ETS 2-Emissionsberichts (nicht verifiziert) für das Berichtsjahr 2024 im Rahmen der gewöhnlichen nEHS-Berichterstattung.

31.05.2026

Abgabe des zweiten EU-ETS 2-Emissionsberichts (unabhängig verifiziert) für das Berichtsjahr 2025.

30.04.20XX

Abgabe folgender Emissionsberichte (unabhängig verifiziert) für das jeweilige Vorjahr.

(01.01.2027)

Ursprünglich geplanter Beginn der ersten Handelsperiode: EU-ETS 2-Zertifikate können von nun an am freien Markt erworben werden. Zuletzt wurde die Verschiebung auf 2028 beschlossen (Stand: Dezember 2025).

(31.07.2027)

Ursprünglich voraussichtlich letzter einzureichender nEHS-Emissionsbericht, Ende der doppelten Berichtspflicht.

(30.09.2027)

Ursprünglich voraussichtlich letzte nEZ-Abgabe im nEHS.

(31.05.2028)

Ursprünglich erste verpflichtende Abgabe von EU-ETS 2-Zertifikaten in Höhe der für das Vorjahr ermittelten Treibhausgasemissionen.

31.05.20XX

Jährliche verpflichtende Abgabe von EU-ETS 2-Zertifikaten in Höhe der für das Vorjahr ermittelten Treibhausgasemissionen.

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