Zentrale Fristen und Termine im EU-ETS 2
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01.01.2024 |
Beginn des ersten Berichtsjahres. |
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30.06.2025 |
Abgabe Überwachungsplan und Antrag auf Emissionsgenehmigung bei der DEHSt. |
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31.07.2025 |
Abgabe des ersten EU-ETS 2-Emissionsberichts (nicht verifiziert) für das Berichtsjahr 2024 im Rahmen der gewöhnlichen nEHS-Berichterstattung. |
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31.05.2026 |
Abgabe des zweiten EU-ETS 2-Emissionsberichts (unabhängig verifiziert) für das Berichtsjahr 2025. |
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30.04.20XX |
Abgabe folgender Emissionsberichte (unabhängig verifiziert) für das jeweilige Vorjahr. |
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(01.01.2027) |
Ursprünglich geplanter Beginn der ersten Handelsperiode: EU-ETS 2-Zertifikate können von nun an am freien Markt erworben werden. Zuletzt wurde die Verschiebung auf 2028 beschlossen (Stand: Dezember 2025). |
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(31.07.2027) |
Ursprünglich voraussichtlich letzter einzureichender nEHS-Emissionsbericht, Ende der doppelten Berichtspflicht. |
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(30.09.2027) |
Ursprünglich voraussichtlich letzte nEZ-Abgabe im nEHS. |
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(31.05.2028) |
Ursprünglich erste verpflichtende Abgabe von EU-ETS 2-Zertifikaten in Höhe der für das Vorjahr ermittelten Treibhausgasemissionen. |
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31.05.20XX |
Jährliche verpflichtende Abgabe von EU-ETS 2-Zertifikaten in Höhe der für das Vorjahr ermittelten Treibhausgasemissionen. |
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