Die Abgabe von Zertifikaten im nEHS
Verantwortliche nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe Zertifikate in entsprechender Höhe abgeben. Die Abgabe erfolgt über das nEHS-Register und ist jährlich innerhalb der gesetzlichen Frist durchzuführen.
Wie viele Zertifikate müssen abgegeben werden?
Grundlage für die Abgabemenge sind die nach dem BEHG ermittelten und berichteten Emissionen des jeweiligen Berichtsjahres. Für jede Tonne CO₂-Äquivalent muss grundsätzlich ein Zertifikat abgegeben werden.
Die erforderliche Zertifikatemenge ergibt sich damit aus dem geprüften Emissionsbericht. Bereits vor der Abgabe sollte geprüft werden, ob ausreichend Zertifikate auf dem Registerkonto vorhanden sind.
Wann müssen die Zertifikate abgegeben werden?
Die Abgabe der Zertifikate für ein Berichtsjahr muss grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres erfolgen.
Für die fristgerechte Abgabe ist entscheidend, dass sich die erforderliche Anzahl an Zertifikaten rechtzeitig auf dem richtigen Registerkonto befindet. Neben der Beschaffung der Zertifikate sollte deshalb auch ausreichend Zeit für deren Übertragung und die eigentliche Abgabe eingeplant werden.
Wie funktioniert die Abgabe?
Die Abgabe wird im nEHS-Register elektronisch durchgeführt. Der Kontoinhaber wählt dabei die erforderliche Anzahl an Zertifikaten aus und veranlasst deren Abgabe an die zuständige Stelle.
Nach erfolgter Abgabe sollten die entsprechenden Registerunterlagen und Nachweise für die eigene Dokumentation aufbewahrt werden.
Was kostet eine verspätete oder unvollständige Abgabe?
Für nicht abgegebene Zertifikate fällt eine gesetzliche Zahlungspflicht an. Außerhalb der Einführungsphase beträgt diese grundsätzlich 100 Euro je nicht abgegebener Tonne CO₂-Äquivalent, zuzüglich einer Anpassung entsprechend dem europäischen Verbraucherpreisindex.
Bei 10.000 fehlenden Zertifikaten ergibt sich damit bereits eine Größenordnung von 1 Million Euro. Die Zahlung ersetzt außerdem nicht die Abgabepflicht: Die fehlenden Zertifikate müssen zusätzlich nachträglich abgegeben werden.
Zertifikate rechtzeitig beschaffen
Die Abgabe ist der letzte Schritt eines Prozesses, der bereits deutlich früher beginnt. Unternehmen sollten daher frühzeitig ermitteln, wie viele Zertifikate voraussichtlich benötigt werden und wann diese beschafft werden müssen.
Insbesondere bei größeren Zertifikatemengen kann es sinnvoll sein, die Beschaffung über das Jahr zu verteilen. So lassen sich Liquiditätsbedarf, Marktpreisrisiken und das Risiko einer kurzfristig nicht ausreichenden Zertifikatemenge besser steuern.
Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Ermittlung Ihres Zertifikatebedarfs, der Beschaffung und der fristgerechten Abgabe.
Wir helfen Ihnen!
Die Abgabe von Zertifikaten sollte nicht erst kurz vor dem gesetzlichen Termin organisiert werden. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Zertifikatebedarfs und der rechtzeitigen Vorbereitung der Abgabe.
Was genau ist das Problem?
Bei einer nicht vollständigen Abgabe droht neben der nachträglichen Abgabe der fehlenden Zertifikate eine erhebliche Zahlungspflicht. Schon bei größeren Fehlmengen können schnell Beträge in Millionenhöhe entstehen. Um dies zu vermeiden, müssen Beschaffung, Übertragung und Abgabe fristgerecht über das Register erfolgen.
Unser Angebot an Sie!
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Beschaffung der benötigten Zertifikate und begleiten die fristgerechte Abgabe im nEHS-Register. Auf Wunsch behalten wir den Zertifikatebedarf für Sie im Blick und unterstützen auch bei der laufenden Beschaffungsplanung.
