Emissionsbericht und Überwachungsplan im
EU-ETS 2
Ein zentrales Element des EU-ETS 2 sind der Überwachungsplan und der jährliche Emissionsbericht, die von betroffenen Unternehmen erstellt und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht werden müssen.
Der Überwachungsplan – Grundlage der CO₂-Erfassung
Der Überwachungsplan ist das zentrale Dokument, in dem ein Unternehmen beschreibt, wie es die Emissionen seiner Brennstoffe erfassen und berechnen wird. Der Plan muss von der DEHSt genehmigt werden.
Inhalte eines Überwachungsplans:
- Beschreibung der Tätigkeiten und der betroffenen Brennstoffe
- Methode zur Emissionsberechnung (z. B. anhand von Energiemengen und Emissionsfaktoren)
- Datenquellen und Messsysteme
- Qualitätssicherung und -kontrolle
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
Der Überwachungsplan muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden – etwa bei Änderungen im Lieferumfang oder bei technischen Neuerungen.
Der Emissionsbericht – jährliche Rechenschaft über ausgestoßenes CO₂
Jedes Jahr muss das Unternehmen einen Emissionsbericht erstellen, der die tatsächlichen Emissionen des Vorjahres dokumentiert. Grundlage hierfür ist der genehmigte Überwachungsplan.
Wichtige Aspekte des Emissionsberichts:
- Muss alle relevanten Emissionen transparent ausweisen
- Wird ab dem Berichtsjahr 2025 durch einen zugelassenen unabhängigen Prüfer (Verifizierer) überprüft
- Muss fristgerecht bei der DEHSt eingereicht werden (ab 2026 bis 30. April)
- Dient als Grundlage für die Abgabe der entsprechenden Emissionszertifikate
Der Emissionsbericht und der Überwachungsplan sind zentrale Instrumente im neuen EU-ETS 2, um eine verlässliche und transparente Erfassung von CO₂-Emissionen sicherzustellen. Für die betroffenen Unternehmen ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Prozesse aufzubauen. Denn nur wer seine Emissionen korrekt überwacht und berichtet, kann auch rechtssicher und wirtschaftlich mit dem neuen System umgehen.
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