Header Hintergrund

Der Emissionsbericht im nEHS

Der Emissionsbericht bildet die Grundlage für die Abrechnung der im nEHS berichtspflichtigen Brennstoffemissionen. Der Verantwortliche muss darin die im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die daraus resultierenden Emissionen nachvollziehbar erfassen und gegenüber der DEHSt melden.

Was enthält der Emissionsbericht?

Im Emissionsbericht werden insbesondere die relevanten Brennstoffmengen und die daraus berechneten Emissionen erfasst. Grundlage sind die im Überwachungsplan festgelegten Ermittlungsmethoden und Datenquellen.

Je nach Fall können außerdem Angaben erforderlich sein, mit denen beispielsweise abzugsfähige Emissionen aus der Belieferung von EU-ETS-1-Anlagen nachgewiesen werden.

Bei Brennstoffen mit biogenem Anteil können sich daraus ebenfalls abzugsfähige Emissionen ergeben. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Anerkennung des biogenen Anteils erfüllt sind und entsprechende Nachweise vorliegen. Der anerkannte biogene Anteil reduziert dann die zu berücksichtigenden Emissionen und die abzugebende Zertifikatemenge.

Die Angaben müssen nachvollziehbar sein und mit den zugrunde liegenden Geschäfts- und Abrechnungsdaten übereinstimmen.

Erstellung und Abgabe

Der Emissionsbericht wird über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt erstellt und elektronisch eingereicht. Für die Abgabe ist grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich.

Vor der Übermittlung sollten die Angaben sorgfältig geprüft werden. Insbesondere die Brennstoffmengen, die Berechnung der Emissionen sowie gegebenenfalls abzugsfähige Anteile sollten mit den zugrunde liegenden Unterlagen übereinstimmen.

Was passiert nach der Berichterstattung?

Auf Grundlage der berichteten Emissionen wird bestimmt, wie viele nEZ (nationale Emissionszertifikate) für das jeweilige Berichtsjahr abzugeben sind. Fehler oder fehlende Nachweise können deshalb unmittelbar Auswirkungen auf die erforderliche Zertifikatemenge haben.

Eine sorgfältige und nachvollziehbare Berichterstattung ist daher nicht nur für die Erfüllung der Berichtspflicht wichtig, sondern auch für die korrekte Ermittlung der Abgabepflicht.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und elektronischen Übermittlung Ihres Emissionsberichts – von der Aufbereitung der Daten bis zur Abgabe bei der DEHSt.

Für den Emissionsbericht müssen zahlreiche Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Fehler bei Brennstoffmengen, Berechnungen oder Nachweisen können zu einer falschen Zertifikateabgabe führen. Hinzu kommen die technischen Anforderungen des FMS und der elektronischen Signatur.

Wir übernehmen für Sie die Aufbereitung und Erstellung des Emissionsberichts, prüfen die zugrunde liegenden Daten und berücksichtigen relevante Abzüge und Nachweise, beispielsweise für biogene Brennstoffanteile oder Brennstoffemissionen aus EU-ETS-1-Anlagen. Anschließend unterstützen wir Sie bei der fristgerechten elektronischen Übermittlung an die DEHSt.

Weitere Infos zu: Überwachen und Berichten im nEHS/BEHG