FMS zur Berichtsabgabe im nEHS und ETS 2 verfügbar
Das Formular-Management-System (FMS) zur Abgabe der Emissionsberichte 2025 im nEHS und EU-ETS 2 steht nunmehr zur Verfügung. Das teilt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in ihrem Newsletter vom 26.03. mit.
Wichtig zu beachten: Obwohl der EU-ETS 2-Emissionsbericht eher fällig ist (31.05.) als der nEHS-Emissionsbericht (31.07.), sind in der nEHS-Teilanwendung bereits Daten auszufüllen, die für das EU-ETS 2 relevant sind. Soweit diese deckungsgleich sind, werden sie nämlich in der EU-ETS 2-Teilanwendung nicht erneut abgefragt. Daten, die nur für das nEHS relevant sind, können auch nach Abgabe des EU-ETS 2-Emissionsberichts ergänzt werden.
Für alle EU-ETS 2-Emissionsberichte ab 2025 ist grundsätzlich eine Verifizierung erforderlich. Das Vorgehen bei der Verifizierung des EU-ETS 2-Emissionsberichts entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen beim nEHS-Emissionsbericht 2024. Die Verifizierung des nEHS-Emissionsberichts 2025 erfolgt unabhängig davon, falls erforderlich, wobei Verifizierungsdaten vom EU-ETS 2-Emissionsbericht ggf. übernommen werden können.
01.04.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
