Energie & Management Ausgabe Februar 2023
Die Beantragung der BECV-Beihilfe für Industriekunden
Industriekunden verschaffen sich entscheidenden Vorteil bei Energiekosten
Das am 01.01.2021 begonnene nationale Emissionshandelssystem nEHS verpflichtet Inverkehrbringer, für in Verkehr gebrachte Brennstoffe Emissionszertifikate zu kaufen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf Abnehmer von Brennstoffen abgewälzt. Damit die damit von hohen Mehrkosten betroffenen Industriekunden zu entlasten, ist im Sommer 2021 die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erlassen worden, über die antragsberechtigte Unternehmen die ihnen durch das nEHS entstandenen höheren Energiekosten zum Teil in Form einer Beihilfe zurückholen können. Sofern nun deutsche Unternehmen diese meist sechsstelligen jährlichen Beihilfen nicht beantragen sollten, entsteht ihnen gegenüber der inländischen und ausländischen Konkurrenz ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.
Flüssiggas-Magazin Ausgabe Dezember 2022
Überwachungspläne, CO2-Faktoren, Umsatzsteuer
Gesetzesänderungen im BEHG zum 1.1.2023
Am 28.10.2022 wurde im Bundesrat die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Die CO2-Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt langsamer an, als bisher geplant.
Der Preis der nationalen Emissionszertifikate nEZ stagniert und beträgt auch im Jahr 2023 weiterhin 30 statt der vorgesehenen 35 Euro.
Parallel zur BEHG-Novelle steht die Emissions berichtsverordnung 2030 vor der Inkraftsetzung. Hier werden wichtige Detaillierungen zu Festbrennstoffen, Standardemissions faktoren, Ausnahme-Tatbeständen sowie zu vereinfachten und Standard-Überwachungsplänen festgelegt. Hier weiter lesen.
Energie & Management Ausgabe September 2022
Die THG-Quote und die White-Label-Lösung für Stadtwerke
Die THG-Quote für Stadtwerke in einer White-Label-Lösung
Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von E-Autos indirekt dem Klima nutzen und direkt dafür auch noch Geld kassieren, indem sie ihre „CO2-Einsparungen“ verkaufen. Dies gilt für geschätzte 600.000 E-Fahrzeuge in Deutschland sowie schon seit 2018 für eine schnell steigende Anzahl von Ladesäulen von Netzbetreibern und Stadtwerken.
Ermöglicht wird dies durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), zu deren Erfüllung Mineralölkonzerne in der EU seit 2018 verpflichtet sind. Demnach müssen diese bis 2030 ihre THG-Emissionen schrittweise um bis zu 25% reduzieren. Erreichen können sie dies durch das Beimischen von Biokraftstoffen zum Diesel/Benzin oder durch den Erwerb von THG-Quoten alternativer Antriebstypen wie z. B. von E-Fahrzeugen.
Flüssiggas-Magazin Ausgabe September 2022
DEHSt-Plattform und die qualifizierte Signatur QES
EEX Zertifikate im nationalen Emissionshandel - Kauf, Nachkauf und Löschung von nEZ im BEHG
Immer mehr vom BEHG betroffene Flüssiggashändler stellen fest, dass die Kaufmengen der EEX Zertifikate vom letzten Jahr (nEZ21) nicht den Planungen im Verhältnis zum jetzt festgestellten Bedarf entsprechen. Es müssen nEZ21 und nEZ22 günstig eingekauft und eventuelle Überbestände von nEZ21 schnellstmöglich verkauft werden, bevor diese zu Ende September von der Behörde zwangsgelöscht werden. Dies wiederrum ist nur möglich, wenn keine vereinfachte Kontoführung oder Kontosperrung vorliegt. Hier weiter lesen...
Energie & Management Ausgabe Juli 2022
DEHSt-Plattform und die qualifizierte Signatur QES
Die DEHSt-Plattform und die QES nEHS-Unternehmen im finalen Akt
Seitdem die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt im Mai ihre neue „DEHSt-Plattform“ für die 4.000 Unternehmen im nationalen deutschen Emissionshandelssystem nEHS freigegeben hat, hat damit der finale Akt für das Berichtsjahr 2021 begonnen.
Nunmehr können sich die berichtspflichtigen Unternehmen bis zur erfolgreichen Abgabe ihres Emissionsberichtes für das Jahr 2021 zum 31.07.2022 auf mehr oder weniger stressige Wochen ein- richten. Allen Beteiligten muss dabei klar sein, dass die erfolgreiche Erfassung und Abgabe des Emissionsberichts eine Registrierung auf der Plattform sowie eine verfügbare qualifizierte elektronische Signatur (QES) voraussetzt.
Energie & Management Ausgabe Juni 2022
Das Registerkonto richtig einrichten

Peter Synowski, Stadtwerke Oerlinghausen
Das Registerkonto im nEHS - Risiken und Sicherheitsaspekte
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten für das Berichtsjahr 2021 stehen kurz bevor. Doch noch immer herrscht bei vielen Inverkehrbringern von nEHS-pflichtigen Brennstoffen Unsicherheit über den Umgang mit dem eigenen nEHS-Registerkonto. Unwissenheit bei vielen Kontobevollmächtigten über die Funktionalitäten und Eigenheiten des Registers lassen in Unternehmen finanzielle und operationelle Risiken entstehen, die es zu vermeiden gilt.
Seit Mai 2021 haben Inverkehrbringer von nEHS-pflichtigen Brennstoffen die Möglichkeit, im nEHS-Register der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Compliance-Konto zu eröffnen. Ein solches Konto ist die Voraussetzung für die Erfüllung aller Pflichten, die sich für die Unternehmen im Rahmen des nEHS nun erstmals im Juni/Juli 2022 ergeben.
Energie & Management Ausgabe Mai 2022
EEX Zertifikate richtig berechnen

Der Kauf- und Nachkauf von nEZ basiert auf der richtigen Berechnung der Emissionen des Vorjahres
Immer mehr vom BEHG betroffene Verantwortliche stellen fest, dass die Kaufmengen der EEX Zertifikate vom letzten Jahr (nEZ21) nicht den Planungen im Verhältnis zum jetzt festgestellten Bedarf entsprechen. Grund hierfür scheint zumeist der nicht erstellte Überwachungsplan zu sein.
Allerdings spielt diese Erkenntnis für das erste Halbjahr 2022 keine Rolle mehr, da es momentan so scheint, dass sich die Mehrheit der Marktteilnehmer in die gleiche Richtung geirrt haben könnten: Sie haben zu wenig gekauft. Und wenn das der Fall wäre, verstärkt dies den Gesamtbedarf des Marktes, der bisher nur durch die „Zuspätkäufer“ bestimmt wurde.
Mit anderen Worten: Der Markt der nEZ21 scheint short! Diese Annahme bestätigt auch die Tatsache, dass von den berechneten 300 Mio. Zertifikaten laut BEHV vom 02.12.2020, Seite 38 nur 287,4 Mio. bei der EEX verkauft wurden.
Dow-Jones-Emissions Ausgabe 09.02.2022
EUA kratzt an 100-Euro-Marke – Preisrisiken müssen gemanaged werden
EUA-Preis auf neuem All-time High! An diese Schlagzeile hat man sich nach dem letzten turbulenten Jahr bereits gewöhnt. Unter den compliancepflichtigen Anlagenbetreibern im EU-ETS haben sich sicherlich noch nicht viele an die hohen Preise gewöhnt.
Dafür war die Entwicklung in der jüngsten Zeit einfach zu rasant. Doch auch wenn die Preise dem einen oder anderen Anlagenbetreiber noch sehr fremd vorkommen mögen, das Management der daraus gestiegenen Beschaffungsrisiken duldet keinen Aufschub mehr.
Dow-Jones-Emissions Ausgabe 26.01.2022
Green-Deal der EU und Krypto treiben Preis der Klima-Zertifikate
Betrachtet man in Deutschland Unternehmen, die vom verpflichtenden Emissionshandel betroffen sind, so betrifft dies rund 1.800 Anlagen von Energieversorgern und Industrieunternehmen, die sich im europäischen Emissionshandel EU-ETS befinden, und rund 4.000 Inverkehrbringer von Brennstoffen im nationalen Emissionshandelssystem nEHS. Hinzu kommen 2,6 Millionen kleine- und mittlere Unternehmen, welche sich immer mehr den Regularien der EU-Taxonomie, dem Green-Deal der EU und neuen Entwicklungen des Klima-Krypto-Marktes stellen müssen.
Dow-Jones-Emissions Ausgabe 12.01.2022
Empfindliche Strafzahlungen im nationalen CO2-Handel vermeiden
Sechs kaufmännisch sinnvolle Schritte sowie zwei gesetzlich vorgeschriebene Schritte sind für die Teilnehmer des nationalen Emissionshandelssystems- im laufenden Jahr wichtig. Seit dem Start des Brennstoff-Emissionshandels-Gesetzes (BEHG) am 01.01.2021 müssen sich mehr als 4.000 deutsche Unternehmen verpflichtend dem nationalen Emissionshandelssystem anschließen. Verpflichtet dazu wurde jeder Betrieb, der Brennstoffe in Verkehr bringt und eine monatliche oder jährliche Energiesteuererklärung an sein Zollamt abgibt.
Energie & Management Ausgabe September 2021
Human Ressources im nEHS sind gefragt

Die Eröffnung Registerkontos bei der DEHSt und die EEX-Zulassung fordern das Personal der Energiewirtschaft
Die Organisation rund um das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) rückt zwei Bereiche in den Vordergrund, mit denen das Personal in der Energiewirtschaft aktuell konfrontiert ist: die Eröffnung eines Registerkontos bei der DEHSt und die Zulassung bei der EEX für den Handel mit Emissionszertifikaten.
Das nEHS umfasst bekanntermaßen alle Heiz- und Kraftstoffe, die in den Sektoren Wärme und Verkehr energiesteuerpflichtig in Verkehr gebracht wurden. Vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betroffene Unternehmen, die bislang keine Erfahrungen aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) mitbringen, müssen Mitarbeiter mit starken Nerven und einem ausreichenden Zeitbudget bereitstellen oder sich Kapazitäten externer Dienstleister sichern, denn Kontoeröffnungsprozess und EEX Zulassung sind zeitaufwendig und mühselig.
Energie & Management Ausgabe Mai 2021
Outsourcing: Externe nEHS-Berater bei Registerkonten & Co.

Viele Inverkehrbringer von Brennstoffen haben keine Erfahrungen aus dem EU-ETS.
Jetzt müssen sie mit dem nationalen Emissionshandelssystem nEHS quasi aus dem Stand professionell umgehen können, um keine wirtschaftlichen Schäden zu erleiden. Da stehen Kompetenz, langjährige Erfahrung, Vertrauen und Verfügbarkeit im Zentrum, wenn externe Unterstützung gefragt ist.
Gerade zu Beginn einer solch komplexen, neuen Aufgabenstellung ist es essentiell, mit allen beteiligten Akteuren im Unternehmen, ohne Stress und Zeitdruck, ein auf die schon bestehenden Prozesse abgestimmtes Überwachungs- und Berichtssystem zu entwickeln und zu testen.
Hier macht es also viel Sinn, dieses „Langzeitprojekt“ als ständigen Prozess zu betrachten, der auch aus Gründen beschränkter Personalressourcen oder fehlender Erfahrungen aus dem EU-ETS outgesourct werden kann.
Energie & Management Ausgabe April 2021
BEHG erfordert frühen Plan

Es gilt, frühzeitig von den Erfahrungen aus dem EU-ETS für den Umgang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu profitieren.
Drei Grundpflichten bringt das BEHG für die Verantwortlichen mit sich: den Überwachungsplan, die Ermittlung und den Bericht über Brennstoffemissionen sowie die Abgabe von CO2-Zertifikaten.
Die CO2-Bepreisung von Brennstoffen in den Sektoren Gebäude und Verkehr geht mit dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) über die bislang vom EU-ETS betroffenen Energie- und Industrieanlagen hinaus. Viele jetzt vom nEHS betroffene Unternehmen als „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen betreten hier Neuland im Umgang mit den Regelungen des Umweltrechts und den umfangreichen Berichtspflichten.
Von Anfang an muss der sogenannte Überwachungsplan ein solides Fundament bilden, um die schon aus dem EU-ETS bekannten Sanktionen und die entsprechenden Bußgelder zu vermeiden.