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BWK Energie Ausgabe Juli/August 2023

Kohlenbrennstoffe und ihre Verwender und Händler

Händler und Verwender von Kohle- und andere Festbrennstoffe sind seit 01.01.2023 vom BEHG erfasst.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Kohle- und andere Festbrennstoffe unter dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfasst. Das bedeutet, dass verpflichtete Unternehmen über ihre Emissionen Bericht erstatten und zuvor erworbene Zertifikate in entsprechender Höhe abgeben müssen.
Trotz der bisherigen Regeln, wonach die BEHG-Verpflichtung ausschließlich für den Inverkehrbringer galt, wird nun erstmals in bestimmten Fällen auch der Verwender von Festbrennstoffen in die Berichts- und Abgabepflicht einbezogen.

Energie & Management Ausgabe Juni 2023

Händler und Verwender von Koks & Kohle im BEHG

Seit dem 01.01.2023 sind Festbrennstoffe wie Koks & Kohle vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfasst.

Dies bedingt, dass verantwortliche Unternehmen zuvor gekaufte Zertifikate abgeben und über ihre Emissionen berichten müssen. Welche Unternehmen von der Berichts- und Abgabepflicht betroffen sind, dürfte für die Verantwortlichen ungleich schwieriger zu erkennen sein als für die Inverkehrbringer von Gas und Öl, die sich bereits seit 2021 verpflichtend im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) befinden. Bei Festbrennstoffen wird die bisherige Logik, dass die BEHG-Verpflichtung ausnahmslos beim Inverkehrbringer liegt, gebrochen. Erstmalig im nationalen Emissionshandel werden nicht nur Inverkehrbringer, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Verwender des Festbrennstoffes in die Berichts- und Abgabepflicht genommen. 

Energie Informationsdienst Ausgabe Mai 2023

Koks & Kohle im Brennstoffemissionshandelsgesetz

Im Zweifel wird die BEHG-Pflicht zu spät festgestellt

Mit der Einbeziehung von Festbrennstoffen wie Koks und Kohle in den nationalen Brennstoffemissionshandel ist das ursprüngliche Grundprinzip, wer energiesteuerpflichtig ist, ist auch berichts- und abgabepflichtig, teilweise aufgelöst.
Welche Fallstricke drohen und was sich nun gegenüber gasförmigen und flüssigen Brennstoffen verändert hat, erklärt der Unternehmensberater Michael Kroehnert im Interview mit dem EID.
Mehr Energieinformationen durch EID unter www.dvvmedia.com/maerkte/energie.html

Energie & Management Ausgabe Mai 2023

„Steuerberater“ für den Emissionshandel

Der Emissionshandel ist etabliert in den Unternehmen. Trotzdem lohnt es sich, die Prozesse immer wieder anzuschauen

Lange Zeit war der europäische Emissionshandel ein eher langweiliges Geschäft. Die Ausstattung der Unternehmen im europäischen Handelssystem EU-ETS mit CO2-Zertifikaten war üppig, die Preise daher niedrig. Doch das hat sich seit einiger Zeit gewaltig geändert. Die Preise haben sich seit 2018 verzehnfacht. Ein Grund ist die politische Verknappung der Zertifikate, die durch die EU vorgenommen wurden. Hinzu kam dann im Zuge von Corona-Pandemie und Ukrainekrieg die aktuelle europäische Energiekrise. Bis zu 100 Euro wurden und werden für das Recht eine Tonne CO2 auszustoßen bezahlt.

energie I markt I wettbewerb Ausgabe Mai 2023

Rückzahlung von BEHG Kosten

Externe Berater helfen bei der Rückzahlung der BEHG-Kosten

Der am 01.01.2021 begonnene nationale Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, die dem BEHG unterliegen, für in Verkehr gebrachte Brennstoffe Emissionszertifikate zu kaufen. Die dadurch entstehenden Kosten wälzen die Brennstofflieferanten an ihre Kunden ab. Diese zusätzlichen Energiekosten können bis zu 72% in Form einer Beihilfe zurückerhalten werden.

Die bereits am 28.07.2021 erlassene BECV-Verordnung (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) definiert den Kreis der anspruchsberechtigten Unternehmen in Sektoren und Teilsektoren gemäß Tabelle 1+2 der BECV-Beihilfe mit 4-stelligen NACE- und 6-8 stelligen PRODCOM-Codes.

Energie & Management Ausgabe April 2023

Die VPS - Virtuelle Poststelle der DEHSt

Die Risiken und die Herausforderungen der VPS der DEHSt für die Anwender im EU-ETS, BECV und BEDV

Die elektronische Kommunikation zwischen rund 1.800 compliancepflichtigen deutschen Anlagen im EU-Emissionshandel und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat im Rahmen des Berichtswesens seit dem Jahre 2005 über die Virtuelle Poststelle (VPS) zu erfolgen.
Unter Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ermöglicht die VPS eine sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation. Seit dem Jahr 2021 ist nun der Kreis der „zwangsverpflichteten“ VPS-User auf ca. 1.200 weitere Antragsteller ausgedehnt worden, die gemäß BEDV und BECV Rückerstattungsanträge stellen können.  

MBI TRADENEWS EMISSION vom 08.02.2023

Die BECV-Beihilfe und der Wettbewerbsvorteil

Verschaffen Sie sich durch die BECV-Beihilfe einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil

Laut  BEHG-Carbon-Leakage  Verordnung  (BECV)  können  antragsbe- rechtigte Unternehmen die ihnen durch das nationale Emissionshan- delssystem (nEHS) entstandenen höheren Energiekosten zum Teil in Form einer Beihilfe zurückholen. Sollten deutsche Unternehmen diese meist sechsstelligen jährlichen Beihilfen nicht beantragen, geraten sie  gegenüber der inländischen und ausländischen Konkurrenz ins Hinter- treffen. Welche Höhe die Beihilfe erreichen kann und welch ein Aufwand getrieben werden muss, um an die Beihilfe zu kommen sowie welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, erläutern  wir im Folgendem näher.

Energie & Management Ausgabe Februar 2023

Die Beantragung der BECV-Beihilfe für Industriekunden

Industriekunden verschaffen sich entscheidenden Vorteil bei Energiekosten

Das am 01.01.2021 begonnene nationale Emissionshandelssystem nEHS verpflichtet Inverkehrbringer, für in Verkehr gebrachte Brennstoffe Emissionszertifikate zu kaufen. Die dadurch entstehenden Kosten werden auf Abnehmer von Brennstoffen abgewälzt. Damit die damit von hohen Mehrkosten betroffenen Industriekunden zu entlasten, ist im Sommer 2021 die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erlassen worden, über die antragsberechtigte Unternehmen die ihnen durch das nEHS entstandenen höheren Energiekosten zum Teil in Form einer Beihilfe zurückholen können. Sofern nun deutsche Unternehmen diese meist sechsstelligen jährlichen Beihilfen nicht beantragen sollten, entsteht ihnen gegenüber der inländischen und ausländischen Konkurrenz ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.

Flüssiggas-Magazin Ausgabe Dezember 2022

Überwachungspläne, CO2-Faktoren, Umsatzsteuer

Gesetzesänderungen im BEHG zum 1.1.2023
Am 28.10.2022 wurde im Bundesrat die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Die CO2-Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt langsamer an, als bisher geplant.
Der Preis der nationalen Emissionszertifikate nEZ stagniert und beträgt auch im Jahr 2023 weiterhin 30 statt der vorgesehenen 35 Euro.
Parallel zur BEHG-Novelle steht die Emissions berichtsverordnung 2030 vor der Inkraftsetzung. Hier werden wichtige Detaillierungen zu Festbrennstoffen, Standardemissions faktoren, Ausnahme-Tatbeständen sowie zu vereinfachten und Standard-Überwachungsplänen festgelegt. Hier weiter lesen.

Energie & Management Ausgabe September 2022

Die THG-Quote und die White-Label-Lösung für Stadtwerke

Die THG-Quote für Stadtwerke in einer White-Label-Lösung   

Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von E-Autos indirekt dem Klima nutzen und direkt dafür auch noch Geld kassieren, indem sie ihre „CO2-Einsparungen“ verkaufen.  Dies gilt für geschätzte 600.000 E-Fahrzeuge in Deutschland sowie schon seit 2018 für eine schnell steigende Anzahl von Ladesäulen von Netzbetreibern und Stadtwerken.
Ermöglicht wird dies durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), zu deren Erfüllung Mineralölkonzerne in der EU seit 2018 verpflichtet sind. Demnach müssen diese bis 2030 ihre THG-Emissionen schrittweise um bis zu 25% reduzieren. Erreichen können sie dies durch das Beimischen von Biokraftstoffen zum Diesel/Benzin oder durch den Erwerb von THG-Quoten alternativer Antriebstypen wie z. B. von E-Fahrzeugen. 

Flüssiggas-Magazin Ausgabe September 2022

DEHSt-Plattform und die qualifizierte Signatur QES

EEX Zertifikate im nationalen Emissionshandel - Kauf, Nachkauf und Löschung von nEZ im BEHG
Immer mehr vom BEHG betroffene Flüssiggashändler stellen fest, dass die Kaufmengen der EEX Zertifikate vom letzten Jahr (nEZ21) nicht den Planungen im Verhältnis zum jetzt festgestellten Bedarf entsprechen. Es müssen nEZ21 und nEZ22 günstig eingekauft und eventuelle Überbestände von nEZ21 schnellstmöglich verkauft werden, bevor diese zu Ende September von der Behörde zwangsgelöscht werden. Dies wiederrum ist nur möglich, wenn keine vereinfachte Kontoführung oder Kontosperrung vorliegt. Hier weiter lesen...  

Energie & Management Ausgabe Juli 2022

DEHSt-Plattform und die qualifizierte Signatur QES

Die DEHSt-Plattform und die QES nEHS-Unternehmen im finalen Akt
Seitdem die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt im Mai ihre neue „DEHSt-Plattform“ für die 4.000 Unternehmen im nationalen deutschen Emissionshandelssystem nEHS freigegeben hat, hat damit der finale Akt für das Berichtsjahr 2021 begonnen.

Nunmehr können sich die berichtspflichtigen Unternehmen bis zur erfolgreichen Abgabe ihres Emissionsberichtes für das Jahr 2021 zum 31.07.2022 auf mehr oder weniger stressige Wochen ein- richten. Allen Beteiligten muss dabei klar sein, dass die erfolgreiche Erfassung und Abgabe des Emissionsberichts eine Registrierung auf der Plattform sowie eine verfügbare qualifizierte elektronische Signatur (QES) voraussetzt. 

Energie & Management Ausgabe Juni 2022

Das Registerkonto richtig einrichten

Das Registerkonto im nEHS - Risiken und Sicherheitsaspekte
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten für das Berichtsjahr 2021 stehen kurz bevor. Doch noch immer herrscht bei vielen Inverkehrbringern von nEHS-pflichtigen Brennstoffen Unsicherheit über den Umgang mit dem eigenen nEHS-Registerkonto. Unwissenheit bei vielen Kontobevollmächtigten über die Funktionalitäten und Eigenheiten des Registers lassen in Unternehmen finanzielle und operationelle Risiken entstehen, die es zu vermeiden gilt.
Seit Mai 2021 haben Inverkehrbringer von nEHS-pflichtigen Brennstoffen die Möglichkeit, im nEHS-Register der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Compliance-Konto zu eröffnen. Ein solches Konto ist die Voraussetzung für die Erfüllung aller Pflichten, die sich für die Unternehmen im Rahmen des nEHS nun erstmals im Juni/Juli 2022 ergeben.

 

Energie & Management Ausgabe Mai 2022

EEX Zertifikate richtig berechnen

Der Kauf- und Nachkauf von nEZ basiert auf der richtigen Berechnung der Emissionen des Vorjahres

Immer mehr vom BEHG betroffene Verantwortliche stellen fest, dass die Kaufmengen der EEX Zertifikate vom letzten Jahr (nEZ21) nicht den Planungen im Verhältnis zum jetzt festgestellten Bedarf entsprechen. Grund hierfür scheint zumeist der nicht erstellte Überwachungsplan zu sein. 
Allerdings spielt diese Erkenntnis für das erste Halbjahr 2022 keine Rolle mehr, da es momentan so scheint, dass sich die Mehrheit der Marktteilnehmer in die gleiche Richtung geirrt haben könnten: Sie haben zu wenig gekauft. Und wenn das der Fall wäre, verstärkt dies den Gesamtbedarf des Marktes, der bisher nur durch die „Zuspätkäufer“ bestimmt wurde.
Mit anderen Worten: Der Markt der nEZ21 scheint short! Diese Annahme bestätigt auch die Tatsache, dass von den berechneten 300 Mio. Zertifikaten laut BEHV vom 02.12.2020, Seite 38 nur 287,4 Mio. bei der EEX verkauft wurden.

Dow-Jones-Emissions Ausgabe 09.02.2022

EUA kratzt an 100-Euro-Marke – Preisrisiken müssen gemanaged werden

EUA-Preis auf neuem All-time High! An diese Schlagzeile hat man sich nach dem letzten turbulenten Jahr bereits gewöhnt. Unter den compliancepflichtigen Anlagenbetreibern im EU-ETS haben sich sicherlich noch nicht viele an die hohen Preise gewöhnt.

Dafür war die Entwicklung in der jüngsten Zeit einfach zu rasant. Doch auch wenn die Preise dem einen oder anderen Anlagenbetreiber noch sehr fremd vorkommen mögen, das Management der daraus gestiegenen Beschaffungsrisiken duldet keinen Aufschub mehr.

Dow-Jones-Emissions Ausgabe 26.01.2022

Green-Deal der EU und Krypto treiben Preis der Klima-Zertifikate

Betrachtet man in Deutschland Unternehmen, die vom verpflichtenden Emissionshandel betroffen sind, so betrifft dies rund 1.800 Anlagen von Energieversorgern und Industrieunternehmen, die sich im europäischen Emissionshandel EU-ETS befinden, und rund 4.000 Inverkehrbringer von Brennstoffen im nationalen Emissionshandelssystem nEHS. Hinzu kommen 2,6 Millionen kleine- und mittlere Unternehmen, welche sich immer mehr den Regularien der EU-Taxonomie, dem Green-Deal der EU und neuen Entwicklungen des Klima-Krypto-Marktes stellen müssen.

Dow-Jones-Emissions Ausgabe 12.01.2022

Empfindliche Strafzahlungen im nationalen CO2-Handel vermeiden

Sechs kaufmännisch sinnvolle Schritte sowie zwei gesetzlich vorgeschriebene Schritte sind für die Teilnehmer des nationalen Emissionshandelssystems- im laufenden Jahr wichtig. Seit dem Start des Brennstoff-Emissionshandels-Gesetzes (BEHG) am 01.01.2021 müssen sich mehr als 4.000 deutsche Unternehmen verpflichtend dem nationalen Emissionshandelssystem anschließen. Verpflichtet dazu wurde jeder Betrieb, der Brennstoffe in Verkehr bringt und eine monatliche oder jährliche Energiesteuererklärung an sein Zollamt abgibt.

Energie & Management Ausgabe September 2021

Human Ressources im nEHS sind gefragt

Die Eröffnung Registerkontos bei der DEHSt und die EEX-Zulassung fordern das Personal der Energiewirtschaft

Die Organisation rund um das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) rückt zwei Bereiche in den Vordergrund, mit denen das Personal in der Energiewirtschaft aktuell konfrontiert ist: die Eröffnung eines Registerkontos bei der DEHSt und die Zulassung bei der EEX für den Handel mit Emissionszertifikaten.

Das nEHS umfasst bekanntermaßen alle Heiz- und Kraftstoffe, die in den Sektoren Wärme und Verkehr energiesteuerpflichtig in Verkehr gebracht wurden. Vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betroffene Unternehmen, die bislang keine Erfahrungen aus dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) mitbringen, müssen Mitarbeiter mit starken Nerven und einem ausreichenden Zeitbudget bereitstellen oder sich Kapazitäten externer Dienstleister sichern, denn Kontoeröffnungsprozess und EEX Zulassung sind zeitaufwendig und mühselig.

Energie & Management Ausgabe Mai 2021

Outsourcing: Externe nEHS-Berater bei Registerkonten & Co.

Viele Inverkehrbringer von Brennstoffen haben keine Erfahrungen aus dem EU-ETS.

Jetzt müssen sie mit dem nationalen Emissionshandelssystem nEHS quasi aus dem Stand professionell umgehen können, um keine wirtschaftlichen Schäden zu erleiden. Da stehen Kompetenz, langjährige Erfahrung, Vertrauen und Verfügbarkeit im Zentrum, wenn externe Unterstützung gefragt ist.

Gerade zu Beginn einer solch komplexen, neuen Aufgabenstellung ist es essentiell, mit allen beteiligten Akteuren im Unternehmen, ohne Stress und Zeitdruck, ein auf die schon bestehenden Prozesse abgestimmtes Überwachungs- und Berichtssystem zu entwickeln und zu testen.

Hier macht es also viel Sinn, dieses „Langzeitprojekt“ als ständigen Prozess zu betrachten, der auch aus Gründen beschränkter Personalressourcen oder fehlender Erfahrungen aus dem EU-ETS outgesourct werden kann.

Energie & Management Ausgabe April 2021

BEHG erfordert frühen Plan

Es gilt, frühzeitig von den Erfahrungen aus dem EU-ETS für den Umgang mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu profitieren.
Drei Grundpflichten bringt das BEHG für die Verantwortlichen mit sich: den Überwachungsplan, die Ermittlung und den Bericht über Brennstoffemissionen sowie die Abgabe von CO2-Zertifikaten.

Die CO2-Bepreisung von Brennstoffen in den Sektoren Gebäude und Verkehr geht mit dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) über die bislang vom EU-ETS betroffenen Energie- und Industrieanlagen hinaus. Viele jetzt vom nEHS betroffene Unternehmen als „Inverkehrbringer“ von Brennstoffen betreten hier Neuland im Umgang mit den Regelungen des Umweltrechts und den umfangreichen Berichtspflichten.

Von Anfang an muss der sogenannte Überwachungsplan ein solides Fundament bilden, um die schon aus dem EU-ETS bekannten Sanktionen und die entsprechenden Bußgelder zu vermeiden.