Zertifikate und Registerkontoführung im EU-ETS 2
Im Mittelpunkt des neuen europäischen Emissionshandels für Brennstoffe steht – wie schon im EU-ETS 1 – der Handel mit Emissionszertifikaten über ein zentrales Unionsregister. Doch wie funktioniert dieser Handel konkret? Und was müssen verpflichtete Unternehmen in Bezug auf Registerkonten und Zertifikatsabgabe beachten?
EU-ETS 2-Zertifikate
Am EU-ETS 2 teilnehmende Unternehmen müssen für die Emissionen der durch sie in Verkehr gebrachten Brennstoffe Emissionszertifikate erwerben und jährlich abgeben.
Ein Zertifikat berechtigt zur Emission von einer Tonne CO₂-Äquivalent.
Merkmale der Zertifikate im EU-ETS 2:
- EU-ETS 2-Zertifikate sind nicht identisch zu den EUA (= EU Allowance) des EU-ETS 1.
- Sie werden nicht kostenlos zugeteilt, sondern in der Regel versteigert.
- Wie im EU-ETS 1 ist die Gesamtmenge jährlich begrenzt (Cap) und sinkt im Zeitverlauf.
- Zertifikate sind ab 2027 frei handelbar und können gekauft oder verkauft werden.
- Es gibt verschiedene Preiskontrollmechanismen seitens der EU, jedoch sind die tatsächlichen Preise schwer vorherzusagen – Prognosen reichen von 50€ bis 340€ pro Tonne CO2 im Jahr 2030.
Das EU-Register: Verwaltung der Zertifikate
Wie im bestehenden EU-ETS 1 erfolgt auch im EU-ETS 2 die Verwaltung der Emissionszertifikate über das zentrale Unionsregister, ein elektronisches Registersystem, das von der Europäischen Kommission betrieben und von den Mitgliedstaaten verwaltet wird. Dabei muss für das EU-ETS 2 ein separates Konto angelegt werden, man kann nicht dasselbe Konto wie für das EU-ETS 1 verwenden.
Wichtige Funktionen des Registers:
- Verwaltung von Zertifikatskonten der verpflichteten Unternehmen
- Abwicklung von Transaktionen (Kauf, Verkauf, Übertragung)
- Abgabe von Zertifikaten zur Emissionsabdeckung
- Überblick über Zertifikatsbestände und Bewegungen
Zertifikatsabgabe
Ab 2028 müssen Unternehmen jährlich die Anzahl an Zertifikaten abgeben, die ihren im Emissionsbericht gemeldeten (und verifizierten) Emissionen entspricht. Die Frist für die Abgabe ist der 31. Mai des Folgejahres. Die Abgabe erfolgt über das Register durch Ausbuchung der Zertifikate vom Konto. Wird die Frist nicht eingehalten, drohen finanzielle Sanktionen sowie die Verpflichtung zur Nachholung der Abgabe.
Die Registerkontoführung und der Umgang mit Emissionszertifikaten bilden das technische Rückgrat des neuen EU-ETS 2. Unternehmen, die unter das System fallen, sollten sich frühzeitig mit der Beantragung und Verwaltung von Konten vertraut machen. Nur mit einem funktionierenden Konto im EU-Register kann die gesetzlich geforderte Zertifikatsabgabe fristgerecht und rechtskonform erfolgen.
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