ETS 1-Reform: Industrie versus Stromwirtschaft
Vor der für den 15. Juli angekündigten Reform des europäischen Emissionshandels (ETS 1) zeichnet sich ein ungewöhnlich offener Konflikt zwischen energieintensiver Industrie und Stromwirtschaft ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Emissionshandel in erster Linie ein verlässliches Investitionssignal für die Transformation bleiben oder angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage stärker auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie Rücksicht nehmen soll.
Den Auftakt machte ein gemeinsamer Brief vom 16. Juni, in dem Vertreter der energieintensiven Industrien – darunter Chemie-, Zement-, Stahl-, Papier- und Kalkunternehmen – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Klimakommissar Wopke Hoekstra zu einem „radikalen Kurswechsel“ in der EU-Klimapolitik aufforderten. Die Unterzeichner warnen vor einer „existenziellen Krise“ der europäischen Grundstoffindustrie und argumentieren, dass der ETS in seiner heutigen Form Investitionen behindere und Produktionsverlagerungen in Regionen mit geringeren Klimastandards beschleunige. Sie fordern deshalb unter anderem Eingriffe in die Marktstabilitätsreserve, um den CO₂-Preis zu begrenzen, sowie Anpassungen bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten.
Dem stellt sich die Stromwirtschaft entschieden entgegen. In einem Schreiben an Klimakommissar Hoekstra fordert der europäische Branchenverband Eurelectric einen „planbaren, bedeutsamen und nachhaltigen CO₂-Preis“ als Grundlage für Investitionen in Elektrifizierung und klimaneutrale Technologien. ETS-Einnahmen sollten gezielt in den industriellen Umbau fließen – etwa in Großwärmepumpen, Elektrodenkessel oder Lichtbogenöfen – und den sozial ausgewogenen Übergang zum ETS 2 unterstützen. Bemerkenswert ist, dass diese Position auch von einem ungewöhnlichen Bündnis aus Stromunternehmen, Cleantech-Akteuren und Umweltorganisationen unterstützt wird. In einem gemeinsamen Schreiben hatten sie die EU-Kommission bereits zuvor aufgefordert, den Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument nicht zu verwässern.
Die EU-Kommission hat zuletzt ein schnelleres Entgegenkommen gegenüber der Industrie signalisiert. Ab Januar 2027 sollen wieder mehr kostenlose Emissionszertifikate vergeben werden. Um dies zu bewerkstelligen, soll dieser Teil der ETS-Reform aus dem regulären Gesetzgebungsprozess ausgegliedert werden. Voraussetzung für die zusätzliche Zuteilung wird allerdings sein, dass die Unternehmen 50 bis 70 Prozent der so eingesparten Mittel in Maßnahmen zur Dekarbonisierung ihrer Herstellungsprozesse investieren.
01.07.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
