DEHSt verschiebt Frist zur ETS 2-Berichtsabgabe
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Frist zur Abgabe des Emissionsberichts 2025 im EU-ETS 2 um einen Monat auf den 31.05.2026 verschoben. Das teilt die Behörde in ihrem Newsletter mit. Anders als im Vorjahr, wo der ETS 2-Emissionsbericht als Unterseite des nEHS-Emissionsberichts angefertigt wurde, handelt es sich in diesem Jahr um ein eigenständiges Formular im Formular-Management-System (FMS). Um Doppelerfassungen zu vermeiden, baue die Datenerfassung jedoch weiterhin auf der bestehenden Struktur für die Emissionsberichterstattung im nEHS auf, so die DEHSt.
Erstmalig besteht in diesem Jahr für alle teilnahmepflichtigen Unternehmen die Pflicht zur Verifizierung des ETS 2-Emissionsberichts. Ausgenommen sind lediglich Verantwortliche, die ausschließlich Kohle als Kraft- oder Heizstoff nach § 37 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 steuerfrei verwenden. Auf die Standortbegehung im Rahmen des Audits kann in vielen Fällen verzichtet werden. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren hierzu finden Sie hier (Link zur DEHSt-Seite).
Da das FMS für die Erstellung der ETS 2-Emissionsberichte voraussichtlich erst ab Anfang März 2026 verfügbar sein wird, hat sich die DEHSt zur Verschiebung der Frist entschieden, um eine „angemessene Bearbeitungszeit“ für Unternehmen und Auditoren zu gewährleisten. Dass diese dennoch recht knapp bemessen ist, sollte allen Verantwortlichen Grund zur Sorgfalt geben. Es empfiehlt sich, notwendige Daten soweit möglich bereits im Vorfeld zu sammeln und aufzubereiten, um möglichst effizient bei der Berichtserstellung im FMS vorgehen zu können.
07.01.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
